Mühldorf – Nachdem Stadträte von CSU, SPD und Grünen seit Wochen die Vorlage der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Mühldorf gefordert hatten, standen diese endlich auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Stadtrates in diesem Jahr. Die Brisanz des Themas lockte sogar rund 20 Zuschauer in den Stadtsaal. Sie erlebten einen drei Stunden langen und mit Wortgefechten vollgepfropften öffentlichen Teil.
Strom war
„exorbitant“ teuer
Alfred Lehmann, Geschäftsführer der Stadtwerke, hatte das Wort. „Ich darf ihnen endlich die Jahresabschlüsse mit Lageberichten vorstellen“, leitete er die Punkte vier bis neun der Tagesordnung ein. Auf großer Leinwand blendete er dazu Zahlentabellen für die Jahre 2020 bis 2023 ein. Erklärte, dass es zu dem viel diskutierten Verlust von rund sieben Millionen Euro gekommen war, weil wegen des Ukrainekriegs Billigstromanbieter insolvent gingen, die Stadtwerke deshalb plötzlich 800 Kunden mehr mit Strom zu versorgen hatten und deshalb Strom „exorbitant“ teuer zugekauft werden musste.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe die Jahresabschlüsse unter die Lupe genommen und unter anderem festgestellt, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gegeben ist. Lehmann: „Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.“
Beschlüsse fassen, ohne
Abschlüsse zu kennen
Kathrin Enzinger (Grüne) kritisierte in Richtung Stadtverwaltung, dass den Stadträten die Jahresabschlüsse weder zur Vorbereitung der Sitzung noch in der Sitzung selbst vorgelegt wurden: „Wir sollen heute Beschlüsse fasse, ohne die Abschlüsse gesehen zu haben. Ich bitte wirklich darum, dass wir die Jahresabschlüsse bekommen.“ Und dass die Stadträte sie nicht erst einsehen können, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und jeder sie lesen kann, wie es Stadtjustiziar Peter Abt der Grünen in Aussicht gestellt habe.
Auf Enzingers Frage nach dem Versicherungsschaden, antwortete Bürgermeister Michael Hetzl (UM), dass der entstandene Schaden vom Geschäftsführer zu verantworten sei und dieser dafür voll hafte: „Die Privatperson Alfred Lehmann ist verpflichtet, den Schaden voll zu bezahlen.“ Wenn die Versicherung, eine Manager-Haftpflicht, den Schaden nicht übernehme, bedeute das die Privatinsolvenz. Er bitte um „gewisse Sensibilität“.
Laut Hetzl sehe es „positiv aus“, dass die Versicherung den Schaden regulieren wird, man sei in Verhandlungen. Bis Mitte 2026 finde auch keine Verjährung der Ansprüche statt.
Fehler passieren“, stellte Claudia Hungerhuber (SPD) fest, man solle diese aber offen kommunizieren. Sie nahm Bezug auf Artikel 93 der Gemeindeordnung „Vertretung der Gemeinde in Unternehmen“, in dem es heißt, dass „die Gemeinde über alle wichtigen Angelegenheiten möglichst frühzeitig zu unterrichten und ihr auf Verlangen Auskunft zu erteilen“ sei.
„Millionenverluste mehr-
fach verschwiegen“
Der Mühldorfer Stadtrat erfahre allerdings „erst heute, Ende 2025, zum ersten Mal etwas!“, monierte sie. Der Stadtrat habe jahrelang städtische Haushalte beschlossen, ohne von dem Sieben-Millionen-Loch bei der Stadt-Tochter zu wissen. Den Mantel des Schweigens über den Verlust auszubreiten, nannte sie eine „krasse Idee“ und ein „katastrophales Krisenmanagement“.
„Erst aufgrund der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Anfragen von Stadträten in der Novembersitzung 2025, setzten Sie zur heutigen Weihnachtssitzung plötzlich alle versäumten Jahresberichte der Stadtwerke zusammen auf die Tagesordnung“, äußerte sich Gottfried Kirmeier (SPD). „Sie haben dem Stadtrat Vorgänge der stadteigenen Werke in mehrfacher Millionenhöhe verschwiegen!“ Sogar der Aufsichtsrat der Stadtwerke sei vom Bürgermeister zur Geheimhaltung verpflichtet worden. „Sie haben den Stadtrat über die Millionenverluste der Stadtwerke über drei Jahre im Dunkeln gelassen. Das gehört sich nicht!“
Ganz klar war die Sache für Dr. Matthias Kraft (Grüne): Die Auskunftspflicht durch Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitzenden sei verletzt worden. „Wie sollen wir mit unserem Beschluss die Geschäftsleitung entlasten, wenn wir die Jahresabschlüsse nicht kennen?“
Er wolle weder Geschäftsführer noch Aufsichtsrat entlasten, sondern die Entscheidung der Versicherung abwarten und die fehlenden Unterlagen in der nächsten Sitzung haben, schaltete sich Markus Saller (UM) ein. Aus Sicht des Aufsichtsrates stellte er fest, dass man Lehmanns Fehler nicht in öffentlicher Sitzung haben wollte. „Sie wollten das“, warf er den kritischen Stadträten vor. „Es ist kein Zuckerschlecken, jemanden der Privatinsolvenz auszusetzen. Da ist das Haus weg, da ist alles weg.“ Es ging darum, Lehmann zu schützen, nicht darum, den Stadtrat zu übergehen.
Die Geldanlage der Stadt bei den Stadtwerken habe die Kämmerei mit Wissen des Landratsamtes getätigt, nicht der Bürgermeister. Es sei ein „kurzfristiger Liquiditätsaustausch zwischen zwei Gesellschaftern“ gewesen. Risikoloser könne man Geld nicht verleihen. Der kommunale Prüfungsverband habe es „für in Ordnung“ befunden. Saller sprach von einer bedauerlichen „Hexenjagd“ gegen Hetzl und „Wahlkampfgeplänkel“. Das wies Hungerhuber als „unverschämt“ zurück.
Die Stadt hätte mit den Millionen Kredite abbauen können, von Gewinn aus der Geldanlage zu sprechen bezeichnete Kathrin Enzinger als „Blödsinn“: „Es stinkt und das über Jahre hinweg!“ Oliver Multusch (AfD) kündigte an, die Entlastung zu versagen. Ebenso Angelika Kölbl (SPD), die es als „mutig“ bezeichnete, dass die Stadt ohne Kenntnis des Stadtrats Geld verleiht, ohne das Risiko zu kennen. Rechenschaftsberichte seien öffentliche Berichte, stellte Stefan Lasner (CSU) fest. Er sei überrascht von Sallers Kenntnissen über Abstimmungen der Kämmerei mit dem Landratsamt und fragte, ob es für die Geldanlage denn eine Genehmigung durch das Landratsamt gab.
Beratung beim
Landratsamt?
Bürgermeister Hetzl erläuterte dazu, dass es ein Gespräch zwischen einem „hochrangigen“ Staatsbeamten am Landratsamt, dem damaligen Kämmerer der Stadt und Alfred Lehmann gegeben habe, „unter welchen Bedingungen ist ein Gesellschafterdarlehen zu machen und unter welchen nicht“? Am Ende der Beratung wurde für alle sechs Tagespunkte zu den Jahresabschlüssen der Stadtwerke die Zustimmung mehrheitlich abgelehnt. Sie können damit nicht festgestellt und genehmigt werden, die Geschäftsleitung wurde nicht entlastet.
Nach der Sitzung fragten die OVB-Heimatzeitungen beim Landratsamt wegen des Gesellschafterdarlehens nach. Von dort kam folgende Antwort: „Das Landratsamt Mühldorf, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die Stadt Mühldorf, berät die Kommunen des Landkreises regelmäßig in deren Angelegenheiten. Eine konkrete Beratung zum Abschluss der durch die Stadt Mühldorf getätigten Darlehens- bzw. Anlagegeschäfte fand nicht statt. Eine Genehmigung der getätigten Vorgänge wurde nicht erteilt.“