Böller und Raketen an Silvester

von Redaktion

Vorfall in Ramerberg – Wer haftet, wenn Kinder Schäden verursachen

Ramerberg – Silvester steht bevor und für viele gehören Feuerwerk und Böller dazu. Doch dass dabei nicht immer alles glattgeht, zeigt ein Vorfall in der Gemeinde Ramerberg. Drei Kinder warfen Ende November einen Böller in ein leerstehendes Haus und verursachten so einen Brand. So etwas kann auch rund um den Jahreswechsel passieren, wenn Teenager böllern oder, wie oft üblich, nach Silvester die restlichen Raketen aus dem Haushalt steigen lassen wollen.

Kinder bei den Eltern
mitversichert

Kinder sind laut Polizei strafunmündig. Wer in solchen Fällen haftet und welche Versicherung greift, erklären Jürgen Haux, Pressereferent bei der Versicherungskammer Bayern, und Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Kinder seien in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, erklärt Käfer-Rohrbach. Haux ergänzt, dass Schäden, die „absichtlich verursacht werden (Vorsatz) vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen sind.“ Schäden, die hingegen fahrlässig oder sogar grob fahrlässig herbeigeführt wurden, sind versichert, so Käfer-Rohrbach. „Fahrlässigkeit bedeutet, dass die Folgen der Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit absehbar waren“, erklärt sie.

Das Alter der Kinder spielt bei der Frage nach der Haftung auch eine Rolle. Wie Käfer-Rohrbach und Haux erklären, gelten Kinder unter sieben Jahren als deliktunfähig – im Straßenverkehr sogar bis unter zehn Jahre. „Das heißt, wenn sie beispielsweise mit dem Dreirad das Auto der Nachbarin zerkratzen, können weder die Eltern noch die Kinder dafür verantwortlich gemacht werden“, verdeutlicht Käfer-Rohrbach. Ganz allgemein gilt, dass Eltern eine Aufsichtspflicht haben und ihr Kind so betreuen müssen, dass andere keinen Schaden erleiden. Diese Aufsichtspflicht orientiert sich laut Käfer-Rohrbach am Alter und der Einsichtsfähigkeit der Kinder.

Haux erklärt, dass Eltern eben dann für Schäden der Kinder haftbar gemacht werden können, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. „Ob die Aufsichtspflicht erfüllt wurde oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine pauschale Regelung gibt es nicht“, sagt der Experte.

Dabei gilt zudem: Haben die Eltern ihr Kind ordnungsgemäß beaufsichtigt und ist das Kind selbst nicht haftbar (zum Beispiel, weil es unter sieben Jahre alt ist), bekommt der Geschädigte in der Regel keine Versicherungsleistung.

Viele Versicherungen würden hierfür jedoch eine Klausel „deliktsunfähige Kinder“ anbieten, die eine Leistung vorsehe, obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz gebe.

Übrigens: Kinder sind laut Käfer-Rohrbach auch nach dem 18. Geburtstag noch bei den Eltern mitversichert, bis sie ihre erste Ausbildung oder das erste Studium abgeschlossen haben. „Das gilt auch, wenn sie nicht mehr mit den Eltern zusammenleben“, so die Expertin.

Auch in Wasserburg am Inn haben Jugendliche erst kürzlich mit Feuerwerkskörpern hantiert und dabei etwas beschädigt. Wie die Wasserburger Polizei mitteilte, hielten sich am Montag, 22. Dezember, gegen 19.30 Uhr vier Unbekannte am Inndamm nahe dem Bahnhofsplatz auf. Dabei hantierten die Täter offensichtlich mit Feuerwerkskörpern, als einer von ihnen eine Jacke auf der Bank entzündete. Dadurch entstand an der Bank ein Schaden in Höhe von rund 250 Euro. Drei Zeugen konnten laut Polizei den Tathergang beobachten. Die Tatverdächtigen entfernten sich anschließend zu Fuß in Richtung Altstadt. Laut der Polizei handelt es sich bei den Tatverdächtigen vermutlich um Jugendliche.

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