Böllerverbot in der Altstadt
Wasserburg – An Silvester, 31. Dezember, und an Neujahr, 1. Januar, ist es in der Altstadt verboten, Böller abzubrennen. Wie die Stadt mitteilt, gilt das Verbot für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke. Unabhängig davon besteht ein gesetzliches Verbot von Feuer