Naturschutz bremst Batteriespeicher in Schonstett

von Redaktion

Behörde verweigert Zustimmung – Haushaltsplan für Awo-Kindergarten nichtöffentlich beraten

Schonstett – In seiner letzten Sitzung im Jahr 2025 entschied der Gemeinderat mehrheitlich, die Vorstellung des Haushaltsplanes 2026 der Arbeiterwohlfahrt für den Kindergarten Schonstett im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Es würden hier finanzielle Daten der Awo preisgegeben, die nicht in der öffentlichen Sitzung zu behandeln sind, hieß es zur Begründung.

Anschließend wurde der Beteiligungsbericht an der Dorfladen Schonstett uG für das Kalenderjahr 2024 vom Gremium zur Kenntnis genommen. Dieser liegt in der Gemeindeverwaltung aus, jeder kann Einsicht nehmen. Im Anschluss wird er der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Rosenheim mit einem Auszug aus dem Beschlussbuch und dem Bekanntmachungsvermerk vorgelegt.

Die Elektrizitätsgenossenschaft Schonstett eG möchte in Achen zwei netzdienliche Batteriespeicher errichten. Damit sollen Stromspitzen insbesondere im Sommer durch die PV-Anlagen „abgefangen“ und damit Zwangsabschaltungen von PV-Anlagen möglichst vermieden werden. Am Abend und in der Nacht soll der gespeicherte Strom dann wieder ins Netz eingespeist werden. Der Gemeinderat war einstimmig für dieses Bauvorhaben, nun muss nur noch die Untere Naturschutzbehörde umgestimmt werden. Entsprechend ihrer Stellungnahme sind durch das Vorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beeinträchtigt, die Behörde verweigert die Zustimmung. Das naturschutzrechtliche Benehmen könne nur in Aussicht gestellt werden, wenn mit dem Bauvorhaben und allen hierfür erforderlichen Bau- und Anlagenteilen, Brandschutzmaßnahmen sowie der Baugrube und Baustelleneinrichtungsflächen ein ausreichender Abstand zum Gewässer (Gunzenhamer Achen), den Gehölzbeständen und dem Uferrandstreifen eingehalten werde und keine Veränderung der Uferböschung erfolge.

Abschließend beschloss das Gremium eine Änderung bei der Besetzung des stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl. Josef Fink wurde als Beauftragter für einen Wahlvorschlag gewählt und kann das Amt deshalb nicht ausführen, für ihn übernimmt Josef Obermaier. mv

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