Rechtmehring – In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Rechtmehring berichtete Bürgermeister Sebastian Linner unter anderem von der Vergabe der nächsten Gewerke für den Schulhausanbau, die in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurden. Die Fliesenarbeiten erhält die Firma Fliesen Reithmayr aus Armstorf/St. Wolfgang. Innentüren und Brandschutztüren wurden an die Firma Hanslmeier aus Rechtmehring vergeben. Die Elektroarbeiten und die Rufanlage übernimmt die Firma Krogler aus Pfaffing.
Ebenso wurde ein Auftrag für eine erneute Versuchsbohrung für einen zweiten Trinkwasserbrunnen im „Mehringer Holz“ vergeben. Den Zuschlag hierfür erhielt die Eder Brunnenbau GmbH aus Hebertsfelden.
Sitzungssaal stößt
an Kapazitätsgrenzen
Ein Eingabeplan in eigener Sache betraf den An- und Umbau des Feuerwehr- und Gemeindehauses. Der derzeitige Raum für Gemeinderatssitzungen stieß schon bisher größenmäßig an seine Grenzen. Mit der Erweiterung des Gemeinderats auf 14 Mitglieder wird nun eine Baumaßnahme notwendig. Der Sitzungssaal soll vergrößert werden, sodass er künftig die gesamte Westseite des Gebäudes umfasst. Er wächst damit auf circa 70 Quadratmeter an. Zudem wird es damit auch etwas mehr Platz für Besucher geben, obwohl deren Anzahl bei Sitzungen, wie es im Gemeinderat hieß, zumeist überschaubar ist.
Eingebaut werden soll zudem ein sogenannter „Homelift“, ein Aufzug, der relativ langsam fährt und somit kaum Wartungskosten verursacht. Damit wird das Haus barrierefrei, was von öffentlichen Gebäuden erwartet wird.
Diese Maßnahme bedeutet jedoch, dass der Feuerwehraufenthalts- und Schulungsraum weichen muss. Da die Feuerwehr Rechtmehring-Rosenberg zudem weiteren Platz benötigt, wird auf der Ostseite des Feuerwehr- und Gemeindehauses ein circa 9,2 mal 15,5 Meter großer Anbau errichtet. Darin sollen Waschplatz, Wartungsräume und Geräteräume Platz finden. Im Obergeschoss soll ein neuer Feuerwehr-Schulungsraum entstehen. Der Beschluss des Gemeinderates hierzu fiel einstimmig.
Auch dem Bauantrag auf Errichtung eines Carports sowie eines Pferdeunterstandes mit Paddock und einer Zeltgarage in Leiten wurde einstimmig zugestimmt.
Anwohner kritisieren
Verkehrssituation
Thema im Rat war darüber hinaus ein neuer Antrag auf verkehrstechnische Maßnahmen für die Auenstraße wegen zu hohen Verkehrsaufkommens. Alle Anlieger der Auenstraße hatten diesen unterschrieben. In dem Antrag ging es dem Vernehmen nach um eine Sperrung der Auenstraße von der B15 bis zur Einmündung in die Kreisstraße für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen. Der Antrag wurde auch im vorausgegangenen nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt. Markus Hausperger vom Landratsamt sah in einer schriftlichen Stellungnahme „kaum rechtliche Möglichkeiten“, diese Sperrung umzusetzen. Sollte die Gemeinde entsprechende Verbotsschilder aufstellen, drohe die sofortige Entfernung, berichtete Bürgermeister Sebastian Linner. Die angedachte und derzeit auf Eis liegende Umgehungsstraße würde die Sperrung leichter machen, so die Gedanken der Räte.
Anton Hanslmeier sagte dazu, der Verband der Lkw-Unternehmer wäre wohl der Erste, der die Schilder entfernen lassen würde. Franz Linner sah einen Widerspruch in der Argumentation der Antragsteller. Beim Thema Umgehungsstraße sei in deren Augen die Verkehrssituation „nicht so schlimm“, beim Thema Auenstraße sei der Verkehr hingegen „dann zu viel“.
Der einzig anwesende Auenstraße-Anlieger, ein Landwirt, sagte, ein Schild auf der Kreisstraße Richtung Haag, dass es auch hier zur B15 gehe, wäre seiner Meinung nach schon eine Erleichterung, da viele sonst wieder umkehren und so unnötigen Verkehr produzieren würden. Das „Taferl“ soll aufgestellt werden, sagte Bürgermeister Linner dazu.
„Wasser gehört
niemandem“
Auch das Thema Wasserentnahme aus dem Nasenbach und dem Ferchenbach für die Bewässerung von Speisezwiebeln war erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats. In nichtöffentlicher Sitzung wurde hier schon beraten. „Wasser gehört niemandem“, positionierte sich der Bürgermeister. Eine erneute Abstimmung zum Thema ging nun mit 8:4 Stimmen zugunsten der Wasserentnahme aus.
Beraten wurde zudem, in welcher Art und Weise der Grundsteuerhebesatz angepasst werden soll. Grundsätzlich möchte der Rat, dass die Einnahmen daraus für die Gemeinde aufkommensneutral im Vergleich zur Situation vor der Grundsteuerneuberechnung sein sollen. Fazit der nichtöffentlichen Sitzung war, dass der Hebesatz von derzeit 380 auf 350 Prozent sinken soll.
Ignaz Gerlmeier erläuterte, dass er nicht für diese Lösung sein könne. Es habe immer geheißen, die Steuereinnahmen sollen aufkommensneutral sein. Auch bei einzelnen Schwankungen innerhalb der Liegenschaften sollte die Anpassung für die Gemeinde Rechtmehring keine Mehreinnahmen bedeuten. Das Jahr 2025 habe aber Mehreinnahmen von über 50.000 Euro erbracht.
Für die Mehreinnahmen wurden in der Sitzung zwei Gründe angeführt. Einerseits seien bei der neuen Berechnung des Grundsteuerhebesatzes die etwa fünf Prozent Widersprüche noch nicht berücksichtigt, die es auf die neuen Bescheide hin gegeben habe. Das hieße im Falle ungerechtfertigter Widersprüche, dass die Mehreinnahmen noch höher ausfallen könnten.
Andererseits seien in den Grundsteuer-Einnahmen des Jahres 2024 in Höhe von knapp 300.000 Euro manche Gebäude und Grundstücke aus unterschiedlichsten Gründen gar nicht erfasst worden. Das könne übersehen worden sein – oder nicht im erforderlichen Maße gemeldet worden sein. Auch dies müsse einberechnet werden.
Ignaz Gerlmeier ging davon aus, dass dies alles miteinberechnet einen Hebesatz von 320 Prozent statt der beschlossenen 350 Prozent bedeuten würde.
11:1 Stimmen für
Hebesatz-Kompromiss
Andere Gemeinderäte konnten die Argumentation Gerlmeiers nachvollziehen und erläuterten die unterschiedlichen Voraussetzungen aus ihrer Sicht. Sie verwiesen letztlich aber auch auf die Vereinbarung aus der nichtöffentlichen Sitzung. Dort habe es verschiedenste Meinungen gegeben, der Kompromiss sei aber ein Hebesatz von 350 Prozent gewesen.
Die Abstimmung darüber ging dann schließlich mit 11:1 Stimmen für diesen Grundsteuerhebesatz aus. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 380 Prozent und war naturgemäß von der Grundsteuerreform nicht betroffen.