23 Kommunen gründen das Landkreiswerk

von Redaktion

Weichen für eine nachhaltige Zukunft im Landkreis Mühldorf sind gestellt

Mühldorf – Eigentlich hätte das Landkreiswerk Mühldorf schon am 1. Januar 2025 stehen sollen. Am Ende musste Landrat Max Heimerl bis zum 29. Juli warten, bis die Bürgermeister von 23 Landkreis-Kommunen im großen Sitzungssaal des Landratsamtes die Gründungsurkunde unterschrieben hatten. 

Aber auch dann dauerte es noch bis zum 4. Dezember, ehe die Pressestelle des Landratsamtes verkünden konnte: „Das Landkreiswerk Mühldorf a. Inn (gKU) ist gegründet. Damit sind die Weichen für eine nachhaltige Zukunft im Landkreis Mühldorf a. Inn gestellt.“

Grundstein für die
Energiewende

Im Oktober 2023 hatten Landrat Heimerl und Wirtschaftsförderer Thomas Perzl den Kommunen erstmals die Idee präsentiert, mit einem Kommunalunternehmen, dem Landkreiswerk, die heimische Energiewende gemeinsam zu gestalten und die Gewinne in der Region zu behalten. Seitdem haben sie dafür geworben und mit manchen Kommunen, zum Beispiel Mühldorf, durchaus heftig um einen Beitritt gerungen – nicht immer erfolgreich. Auch im Kreistag waren nicht alle überzeugt.

Das Landkreiswerk soll Projekte erkunden und zur Baureife führen: vor allem Windräder und PV-Anlagen. Anschließend sollen eigene Betreibergesellschaften diese Projekte verwirklichen. An den Gesellschaften können sich Kommunen, Landkreisbürger und Unternehmen beteiligen und von den Gewinnen profitieren. Das sei der „Grundstein für eine kommunale Energieerzeugung mit maximaler Wertschöpfung vor Ort“, sagte Landrat Heimerl.

Nicht alle wollen
mitmachen

Doch nicht alle Städte und Gemeinden sind von der Idee überzeugt. Als letzte Gemeinde entschloss sich Kirchdorf doch noch zum Beitritt. Sieben von 31 Gemeinden aus dem Landkreis machen nicht mit. Darunter sind auch Mühldorf (22.527 Einwohner; Stand: 30. Juni 2025) und Waldkraiburg (25.769 Einwohner). In den beiden Städten leben vier von zehn Landkreisbewohnern. 

Das ist bitter, schließlich hängt die Anfangsfinanzierung des Landkreiswerks von den Einwohnerzahlen ab. Jede Kommune zahlt je Einwohner fünf Jahre lang fünf Euro ein.

Die 24 teilnehmenden Gemeinden vertreten insgesamt 65.439 Bürger, teilt Perzl auf Anfrage mit. Das macht pro Jahr 327.195 Euro. Zusätzlich leistet der Landkreis seinen Beitrag in Höhe von 150.000 Euro. „Insgesamt beläuft sich die Gesamtleistung des Landkreiswerks damit auf 477.195 Euro“, rechnet Perzl vor. Hochgerechnet auf fünf Jahre wären das 2,4 Millionen Euro.

Bei Windrädern geht es
an die Detailplanung

Die Planung eines Windrades kostet im Schnitt „einen mittleren sechsstelligen Betrag“, hatte Perzl vor einem Jahr erklärt, als er die Pläne für zwei Windräder bei Rattenkirchen vorstellte; das wären rund 500.000 Euro. Bei vier Windrädern wären das über den Daumen gepeilt zwei Millionen Euro. Doch so weit ist das Landkreiswerk noch nicht.

Anfang Dezember wählte der Verwaltungsrat erst einmal Landrat Heimerl einstimmig zum Verwaltungsratsvorsitzenden des Landkreiswerks. Stellvertreter ist Rattenkirchens Bürgermeister Rainer Greilmeier. Personell verfügt das Landkreiswerk über einen Vorstand, einen Stellvertreter und einen technischen Mitarbeiter, teilt das Landratsamt mit.

Bei der konstituierenden Sitzung stellten die Kommunen „die Weichen für die Aufnahme des operativen Geschäfts“, so die Pressemitteilung. „Jetzt geht es los mit der tatsächlichen Arbeit. Die konstituierende Sitzung hat gezeigt, das Landkreiswerk war und ist die richtige Entscheidung“, sagte Landrat Max Heimerl im Anschluss an die Sitzung. Im Bereich Windkraft gingen die bereits vorgestellten Standorte der Windräder jetzt in die Detailplanung, teilt Wirtschaftsförderer Perzl auf Nachfrage mit. „Die Beauftragung der ersten Standortgutachten (wie beispielsweise Schall- und Schattengutachten) wurde in der konstituierenden Sitzung des Landkreiswerks beschlossen und wird im Jahr 2026 erfolgen.“

Dabei geht es um zwei mögliche Windräder auf dem Gebiet von Rattenkirchen und zwei Windräder in zwei Windvorranggebieten auf dem Gebiet von Neumarkt-St. Veit. „Darüber hinaus stehen für PV-Freiflächenprojekte erste Vorprüfungen an“, ergänzt Perzl. Angaben zur Anzahl der Projekte und Größe der Flächen gab es nicht.

Kommunen können
Wärmeplanung bündeln

Dafür schreibt Perzl, dass Bürger der Trägerkommunen weiterhin Grundstücke für mögliche PV-Freiflächenanlagen melden können. „Bei den bereits gemeldeten Flächen laufen nun konkrete Machbarkeitsprüfungen und Detailplanungen an.“

Daneben bestimmten die Mitglieder des Landkreiswerks die kommunale Wärmeplanung als zusätzliches Tätigkeitsfeld. „Hierbei sollen Synergieeffekte durch die Bündelung mehrerer Kommunen genutzt werden und – wo möglich – die Konvoi-Planung durchgeführt werden“, schreibt Perzl. Aktuell werde geprüft, welche Trägergemeinden bereits eine kommunale Wärmeplanung haben beziehungsweise gerade in der Erstellung sind. 

Welche Kosten sind für die jeweiligen Projekte veranschlagt? Dazu teilt das Landratsamt auf Anfrage lediglich mit: „In der konstituierenden Sitzung des Landkreiswerks wurde die Erstellung eines Wirtschaftsplans bis zur nächsten Verwaltungsratssitzung beschlossen. Konkrete Zahlen und Kostenaufstellungen zu den genannten Projekten werden derzeit ausgearbeitet und stehen noch nicht fest.“

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