Beim Winterdienst sind Anlieger in der Pflicht
Räumfahrzeug im Einsatz.Foto Markt Haag
Marktgemeinde Haag macht auf Räum-Obliegenheiten aufmerksam – Durch Reinigung von Gehwegen lassen sich Bußgelder vermeiden
Haag – Die Sicherung der Gehbahnen im Winter und die damit verbundenen Pflichten der Grundstückseigentümer sind ein wichtiges Thema. Während die Gemeinde für den Winterdienst auf den Straßen zuständig ist, obliegt die Räumung und Streuung der Gehwege den jeweiligen Anliegern. Dies teilt die Gemeinde