Mühldorf – In nur sechs Wochen soll ein 28-jähriger Syrer 15-mal gegen deutsche Strafgesetze verstoßen und dabei einen nicht unerheblichen Schaden angerichtet haben. Für diese Taten aus dem Sommer 2025 muss er sich derzeit vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Mühldorf unter dem Vorsitz von Richter Florian Greifenstein verantworten. Vorgeführt aus der Untersuchungshaft in Landshut hörte sich der Syrer die Anklage von Staatsanwältin Marion Aicher an und bestritt die Vorwürfe.
In einem Barber-Shop in Töging soll er einem Besucher, der ebenfalls auf das Haarschneiden wartete, unvermittelt mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass das Opfer aus der Nase blutete und Schmerzen erlitt. „Der wollte mich schlagen“, sagte der Angeklagte zu dem Vorwurf. Die beiden hätten sich nicht gekannt und ein Motiv sei nicht auszumachen gewesen, berichtete ein Polizeibeamter im Zeugenstand.
Was sich zwei Tage später in einer Asylbewerberunterkunft in Neuötting abspielte, habe er vergessen, sagte der Angeklagte. Bei seiner polizeilichen Vernehmung hatte er angegeben, dass er von einem Tunesier 20 Euro zurückfordern wollte, die er ihm geborgt hatte. Der Mann habe ihn angegriffen, worauf er mit einem Metallrohr und einem Standaschenbecher zugeschlagen habe. Der Angeklagte habe ein Messer mitgeführt, warf ihm Staatsanwältin Aicher in der Anklage vor. Ein Brasilianer sei dazwischengegangen, der Tunesier musste wegen einer Bisswunde an der Lippe genäht und wegen Schnittwunden an den Händen ärztlich versorgt werden. Das Opfer sei seitdem unbekannten Aufenthalts, teilte eine Polizeibeamtin mit, die bei der Verhandlung als Zeugin von der Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten mit einem Fund von 0,23 Gramm Metamphetaminbase berichtete. Beim anschließenden Zellenaufenthalt in der Polizeistation Altötting habe der Angeklagte eine Matratze zerstört, indem er sie aufriss und den Schaumstoff herausrupfte.
Vier Wochen danach soll der Angeklagte eine Werbetafel am Stadtplatz von Neuötting zerstört und die daraus entstandenen Holzlatten dazu benutzt haben, einen Unbekannten zu schlagen. Das habe ein Beobachter der Polizei gemeldet, sagte der ermittelnde Beamte während des Prozesses als Zeuge. Der Geschädigte sei vernommen worden, sei aber nun unbekannten Aufenthalts.
Der Angeklagte bestritt diese Tat, er wisse gar nicht, wovon die Rede sei, und er habe nichts damit zu tun, ebenso wenig wie mit der Beschädigung eines Autos. Auch die warf ihm Staatsanwältin Aicher vor. Der Angeklagte soll mit den Füßen gegen einen Ford Mondeo getreten, die Windschutzscheibe eingeschlagen, die Seitenspiegel abgerissen und seine Initialen in den Lack geritzt haben. Bei der Reparatur kam ein Schaden von 10.000 Euro zusammen.
20 Minuten später soll er mit einem Besenstiel im Erdgeschoss eines Anwesens in Neuötting ein Fenster eingeschlagen und kurz darauf in einem anderen Haus eine Fensterscheibe mit einem Stein demoliert haben. An beiden Häusern soll er die Bewohnerinnen bedroht haben: „Komm runter, ich bring’ dich um, dein Gesicht spalte ich.“ Diese Taten bestritt der Angeklagte und sagte, er sei in dieser Zeit zu Besuch bei seinen Geschwistern in Wien und Linz gewesen. Das Gericht solle einen Nachweis von der Linzer Polizei einholen, weil er dort mehrere Stunden verbracht habe.
Versucht, BMW
anzuzünden
Drei Tage später soll der Angeklagte versucht haben, einen BMW anzuzünden. Dazu soll er den Tankdeckel aufgehebelt, mehrere Hundekotbeutel und eine Plastiktüte in den Tank gestopft, mit einem Deo eingesprüht und in Brand gesetzt haben.
Das sei ihm nicht gelungen, dafür soll er die Windschutzscheibe zersplittert haben. Auch hier sei er nicht der Täter gewesen, erklärte der Angeklagte. Er sei die ganze Nacht in seiner Wohnung gewesen und habe Besuch von seiner Freundin gehabt. DNA-Spuren an den Tüten führten allerdings zu dem Angeklagten.
Mit weiteren vier Zeugen wird die Beweisaufnahme am Donnerstag, 15. Januar, um 13.30 Uhr beim Amtsgericht Mühldorf fortgesetzt. Im Anschluss daran wird mit einem Urteil gerechnet.