Gars – Die Kinder freut es: Endlich liegt ausreichend Schnee zum Rodeln und Schneemannbauen! Die Verkehrsteilnehmer werden jedoch teilweise vor Herausforderungen gestellt. Schneefall und Minustemperaturen sind im Januar keine Seltenheit. Für die Straßen ist der Winterdienst im Einsatz, um diesen Herausforderungen zu begegnen.
Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer Kapazitäten verpflichtet, die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Die Räumung erfolgt jedoch nach Priorität. Vorrang haben die Hauptverkehrsstraßen mit Busverkehr sowie Ortsverbindungsstraßen. Der Landkreis übernimmt die Räumung und Streuung der Kreisstraßen (beispielsweise Lengmooser Straße Mü17), das Straßenbauamt auf den Staatsstraßen (beispielsweise St2352 Kloster-Auer-Straße Richtung Aschau und St2353 von der B12 bis Unterreit).
„Unsere Mitarbeiter vom Bauhof machen einen tollen Job. Sie sind täglich im Einsatz und fahren bereits um 4 Uhr früh – auch am Wochenende und Feiertag – um die Straßen in unseren Gemeindeteilen für den Verkehr zu räumen. Wir können aber auch nicht überall gleichzeitig sein“, betont Bürgermeister Robert Otter und appelliert: Alle Verkehrsteilnehmer sollen sich der Witterung entsprechend verhalten und eigenverantwortlich handeln. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, eigenverantwortlich zu räumen und zu streuen. Sie sind verpflichtet, werktags zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr) die Gehbahnen von Schnee und Eis zu befreien und gegebenenfalls zu streuen.
Die Bürgersteige müssen in einer Breite von einem Meter geräumt werden. Der geräumte Schnee darf nur so abgelagert werden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Der Schnee darf auch nicht zurück auf die Straße geworfen werden, da dieser anfriert und den Räumvorgang erschwert. Um den Räum- und Streudienst nicht zu behindern, wird gebeten, bei angesagtem Schneefall die Pkw so weit als möglich auf privaten Grundstücken abzustellen.
Räumfahrzeuge benötigen eine Mindestbreite von 3,5 Meter, um sicher durch die Straßen fahren zu können. Es ist teilweise unvermeidbar, dass bei der Straßenräumung Schnee zurück auf die Gehwege oder Einfahrten geschoben wird. Gegebenenfalls muss der Gehweg von den Anliegern erneut geräumt werden.
Die entsprechende Verordnung der Marktgemeinde Gars kann auf der Internetseite www.gars.de unter „Satzungen und Verordnungen“ eingesehen werden.