Obing – Mit umfangreichen Bauplänen für zusätzliche Wohnungen und einer großen Photovoltaikanlage treibt der Gemeinderat Obing die bauliche Entwicklung der Gemeinde voran. In seiner Sitzung im Januar 2026 hat das Gremium einstimmig die 33. Änderung des Bebauungsplans „Obing Süd-Ost“ im Bereich der Grundstücke mit den Flurnummern 380 und 380/3, Gemarkung Obing, Rupertistraße 2 und 4, beschlossen.
Der Eigentümer des Flurstücks 380 beabsichtigt, das knapp 1.550 Quadratmeter große Grundstück zu teilen, sodass im Westen eine Fläche von etwa 650 Quadratmetern entsteht. Dort soll ein Wohnhaus mit den Maßen 12 mal 10 Meter errichtet werden. Das verbleibende östliche Grundstück mit rund 880 Quadratmetern soll nach dem Abbruch des bestehenden Gebäudes mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden, das 19 mal 12 Meter groß ist und sechs Wohneinheiten aufnehmen soll.
Auch die Eigentümer des Grundstücks mit der Flurnummer 380/3, Rupertistraße 4, planen eine Teilung. Aus dem knapp 1.400 Quadratmeter großen Areal soll ein zweites Grundstück mit einer Fläche von rund 550 Quadratmetern entstehen. Dieses soll mit einem weiteren Wohnhaus bebaut werden, gegebenenfalls mit integrierten Garagen.
Durch die Vorhaben werden mehrere Festsetzungen des Bebauungsplans „Obing Süd-Ost“ nicht eingehalten. Betroffen sind laut Mitteilung der Gemeinde die seitliche Wandhöhe, die Grundflächenzahl I (GRZ), die im Ursprungsplan mit 0,2 festgesetzt ist und für die geplante Bebauung nicht ausreichen würde, sowie die festgelegte Firstrichtung. Zudem muss die Zahl der Wohneinheiten in dem Bereich angepasst werden. Bereits vorab steht fest, dass die Kosten des Verfahrens von den Antragstellern zu tragen sind und darüber entsprechende Vereinbarungen abzuschließen sind.
Aus dem Gremium wurden Fragen zur Zufahrtsregelung gestellt. Unter den Zuhörern befand sich einer der Antragsteller, dem Bürgermeister Huber das Wort erteilte. Der Bauwerber erläuterte, wie die Zufahrten für die geplanten Gebäude vorgesehen sind.
Mit der Zustimmung für die 33. Änderung des Bebauungsplans geht zugleich die Zustimmung für den Entwurf der 33. Änderung des Bebauungsplans durch den Gemeinderat einher. Die Unterlagen werden nun veröffentlicht, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in die Wege geleitet. Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung im Januar stand zudem die Beschlussfassung über den Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan zur Freiflächenphotovoltaikanlage „Vogelöd 2“. Zwei Gemeinderatsmitglieder zogen sich wegen persönlicher Beteiligung aus Beratung und Beschlussfassung zurück. Bereits in der Sitzung vom vergangenen Mai hatte der Gemeinderat die Bedenken und Anregungen der Bürger sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Sämtliche Einwände aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden nach Angaben der Verwaltung in die Planunterlagen eingearbeitet.
Für die geforderte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die Artengruppe der Feldvögel lag der Gemeinde inzwischen eine „Bestandserfassung Brutvögel mit Schwerpunkt Feldvögel im Jahr 2024“ in der Fassung von September 2024 vor. Das Gremium sprach sich einstimmig dafür aus, dass das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgesetzt werden kann. Der Gemeinderat billigte den vom Landschaftsarchitekten und Stadtplaner vorgelegten Entwurf für Bebauungsplan und Flächennutzungsplan samt Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 9. Dezember.
Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Einholung der Stellungnahmen geht das Genehmigungsverfahren für die Freiflächen-Photovoltaikanlage „Vogelöd 2“ damit in die nächste Phase.