Bis zu 50 Prozent für Feuerwehrgerätehaus

von Redaktion

Leader-Förderung ermöglicht Neubau im Eiselfinger Gemeindeteil Erpertsham

Eiselfing – Schon im Jahr 2024 hat der Eiselfinger Gemeinderat festgestellt, dass das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg an der B 304 am Ortsanfang von Schilchau keinem Standard mehr entspricht.

In der Zwischenzeit ist ziemlich viel Wasser über die Murn hinunter geflossen und doch auch einiges an Planungsideen geschehen. Festgelegt hat sich die Gemeinde gemeinsam mit den Feuerwehrverantwortlichen für einen neuen Standort auf einem gemeindlichen Grundstück in Erpertsham.

Mit diesen Vorgaben hat sich die Verwaltung der Gemeinde zwischenzeitlich immer wieder einmal beschäftigt und es gibt mit dem Blick in die Gemeindefinanzen erste Finanzierungsüberlegungen. Dazu kam dann im vergangenen Jahr die etwas überraschende Entscheidung des Landratsamtes, der Weiler sei baurechtlich als Innenbereich einzuordnen. Deshalb ist ein entsprechender Bebauungsplan, der als Grundlage die vorhandene Besiedelung hat, aufzustellen (wir berichteten).

Der Geschäfts- und Bauamtsleiter der Gemeinde, Laurentius Fischer, fand in den Vergabebeschreibungen der Leader-Förderung der Europäischen Union (EU) für „die selbstbestimmte Entwicklung der ländlichen Regionen“, wie es da heißt, die Möglichkeit, Geld für dieses Bau-Projekt in Erpertsham zu bekommen. „Wenn wir in dem Neubau einen sogenannten ‚Dorfgemeinschaftsraum‘ mit berücksichtigen, könnte es entsprechend der Förderquoten bis zu 50 Prozent Zuschuss geben“, sagte er.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat nun einstimmig beschlossen, das Projekt mit dem Hinweis auf diese Möglichkeit der dörflichen Gemeinschaft im Feuerwehrgerätehaus anzustreben. „Im Falle eines erfolgreichen Förderantrages, könnten bis 60.000 Euro zur Verfügung gestellt werden“, sagte Bürgermeister Georg Reinthaler (Grüner) in der öffentlichen Sitzung.

Im Falle der Umsetzung des Vorhabens ist nach der Aussage des Bürgermeisters jedoch für die Zeit der Zweckbindungsfrist die Pflege und der Erhalt der umgesetzten Maßnahme sicherzustellen.

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