Zigaretten geholt und verschwunden

von Redaktion

Mann nach sieben Jahren Beziehung wegen Betrugs vor Gericht – Zoff um Umzugsgeld

München/Mühldorf – Zum Schluss ein kumpelhafter Handschlag – doch Richter Josef Bonkam lehnte ab. Hamza Z. (Name von der Redaktion geändert) hatte auf den Strafbefehl gegen ihn mit Einspruch reagiert und stand deshalb wegen Betrugs vor dem Münchner Amtsgericht. Am Ende musste er sich trotzdem geschlagen geben. An einem Wintertag vor gut drei Jahren sollte es so weit sein: Endlich zieht Yvonne X.s (Name von der Redaktion geändert) Partner Hamza Z. nach sieben Jahren Beziehung zu ihr nach Mühldorf. Er wollte nur noch mit den 400 Euro, die sie ihm gegeben hatte, einen Umzugstransporter mieten.

Doch dann kam er nicht mehr und war auch erst mal nicht erreichbar. Yvonne X. zeigte ihn ein paar Wochen später an. Jetzt muss Hamza Z. im Prozess die Fragen von Richter Bonkam beantworten. „Es stimmt, ich habe das Geld bekommen“, gesteht er. Doch einen Betrug hätte er nicht begehen wollen: „Ich hätte es ihr zurückzahlen können. Sie wollte es nie.“

Zu Yvonne X. habe er ziehen wollen, doch als er nach der Geldübergabe wieder in München an einer Tankstelle war, hatte er den Sinneswandel. Er kaufte von dem Geld Zigaretten und Benzin.

Yvonne X. sieht sich betrogen. Dabei seien es laut der 52-Jährigen nicht nur die 400 Euro, die ihr Hamza Z. schulde: „Sieben Jahre lang hat er mir was vorgespielt.“ Nachdem er von ihr das Geld bekommen hatte, habe er den Kontakt eingestellt. Hamza Z. wiederum behauptet, weiter im Kontakt geblieben zu sein. Nicht der einzige Punkt, in dem die beiden sich uneinig sind.

Die 52-Jährige erzählt von einer siebenjährigen Beziehung mit dem 41-Jährigen. Er wiederum beschreibt es kurz als Freundschaft plus. Laut der Geschädigten soll er in der Zeit bereits seine Lebenspartnerin mit zwei Kindern gehabt haben.

Zwei Versionen,
zwei Meinungen

Zwei Versionen, zwei Meinungen – Am Ende wies Richter Bonkam den Angeklagten darauf hin, dass es für ihn schlecht aussehe. Bonkam stimme der Ansicht von Staatsanwältin Schweizer zu: Der plötzliche Sinneswandel an der Tankstelle wirke nicht glaubwürdig.

Hamza Z. solle sich seinen Einspruch nochmals überlegen, da die Strafe sonst höher als die bisherigen 60 Tagessätze zu je 40 Euro ausfallen würde, meint Richter Bonkam. Nach Absprache mit seinem Anwalt zog Hamza Z. den Einspruch zurück und akzeptierte schließlich seine Strafe. Sophie Mischner

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