Mühldorf – Gegen einen 42-jährigen Deutsch-Amerikaner, der wegen fünffachen Diebstahls und Bedrohung angeklagt war, wurde kürzlich vor dem Amtsgericht Mühldorf verhandelt.
Staatsanwalt Benedikt Metzl warf dem 42-Jährigen zunächst den Diebstahl zweier Fahrräder im Wert von jeweils 900 Euro vor. Ferner soll er drei Goldanhänger, deren Wert zusammen 375 Euro betrug, gestohlen haben.
Ein vierter Diebstahl betraf vier Damen-T-Shirts für insgesamt 50 Euro und in einer fünften Tat ging es um eine Halskette im Wert von 2,90 Euro. Außerdem soll der Angeklagte seine Betreuerin per Nachricht auf Whatsapp bedroht haben: „Wir sehen uns noch einmal. Ich weiß, wo Sie wohnen. Denken Sie an Ihre Kinder.“ Er schickte auch einen Teufel-Smiley.
Geständnis und schwierige
Lebensumstände
Der gelernte Isolierer war von zwei Polizeibeamten aus der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim nach Mühldorf gebracht worden. Der Mann hat keinen festen Wohnsitz und lebt – wenn er nicht gerade inhaftiert ist – bei Freunden in Altötting oder auf der Straße. Seit dem 16. Lebensjahr ist er drogensüchtig und hat rund 50.000 Euro Schulden.
Der Angeklagte ist in Kalifornien geboren und kam als Kind mit seinen Eltern, die mittlerweile beide verstorben sind, nach Deutschland. Außer einer Schwester in Altötting hat er keine weiteren Angehörigen. Zurzeit lebe er drogenfrei, werde substituiert und nehme deshalb Medikamente. Er wurde von Rechtsanwalt Andreas Penzkofer aus Taching am See vertreten.
Zu Beginn der Verhandlung räumte der Beschuldigte fünf der sechs Anklagepunkte ein, an einen der beiden Fahrraddiebstähle könne er sich nicht mehr erinnern. Warum er die Räder gestohlen habe? „Ich bin ein impulsiver Mensch. Wenn ich etwas sehe, muss ich es haben. Das erste Rad hatte eine einfache Nummer auf dem Zahlenschloss – viermal die Null. Ich nahm das Rad, fuhr damit herum und ließ es nach zwei Tagen am Bahnhof stehen. Von dem zweiten Rad weiß ich nichts mehr“.
Bei diesem Diebstahl wurde der Angeklagte, wie es die Besitzerin dieses Zweirads als Zeugin berichtete, von einer Überwachungskamera gefilmt: „Man konnte sehen, wie der Mann am Zahlenschloss hantierte und mein Rad wegschob. Ich ging mit einem Foto des Diebs in der Nachbarschaft herum und eine Angestellte eines Wettbüros erkannte ihn. Er wurde noch am selben Abend verhaftet. Mein Rad tauchte allerdings nie wieder auf“. Die vier T-Shirts und die drei Goldanhänger sollten seine damalige Freundin versöhnen, die beiden hatten sich gestritten. Die Halskette habe ihm gefallen, er trug sie selbst um den Hals. „Ein Angestellter hatte den T-Shirt-Dieb verfolgt“, sagte ein Polizist im Zeugenstand. Der Täter sei dann in einen Heizungskeller geflüchtet, „wo wir ihn, nachdem wir von dem Verfolger informiert worden waren, festnehmen konnten.“ Dort fanden die Beamten auch das Diebesgut.
Die Bedrohung der Betreuerin schließlich sei deshalb erfolgt, weil der Deutsch-Amerikaner sich von ihr ungerecht behandelt fühlte.
Urteil: Ein Jahr und
drei Monate Haft
Zum Ende der Beweisaufnahme ergab ein Blick von Amtsrichter Florian Greifenstein in das Bundeszentralregister zehn Vorstrafen. Meistens handelte es sich dabei um Drogen, aber auch Einbruch, Computerbetrug, Diebstahl und Körperverletzung.
In seinem Schlusswort sah Staatsanwalt Benedikt Metzl die Anklage bestätigt. Er forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten und die Werteinziehung von 1.800 Euro.
Verteidiger Penzkofer wies darauf hin, dass in die in dieser Verhandlung zu verhängende Strafe auch noch zwei offene Strafen – mit zwei beziehungsweise drei Monaten Gefängnis geahndet – einzubeziehen seien. Der Anwalt plädierte auf zwölf Monate Haft; eine Einziehung von Geld sei bei seinem Mandanten nicht zielführend.
Kein geringer
Schaden
Richter Florian Greifenstein verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Das Geständnis ehre den Angeklagten, die Drogen hätten bei ihm zu einer psychischen Problematik geführt. „Der angerichtete Schaden in Höhe von 1.800 Euro ist nicht gering“, führte Greifenstein aus. „Der Angeklagte besitzt eine einzigartige Rückfallgeschwindigkeit. Sofort nach jeder Haftentlassung wurden die Taten verübt“. Nach dem Urteilsspruch ging es für den 42-Jährigen wieder zurück in seine Gefängniszelle in München-Stadelheim.