53-Jähriger wegen Cybergrooming zu Bewährung verurteilt

von Redaktion

Prozess in Mühldorf – Mit verdeckter Ermittlerin gechattet – Kinderpornografische Inhalte sichergestellt

Mühldorf – Ein nordrhein-westfälischer Polizeibeamter warf in der Internetplattform „Chatroom 2000“ einen Köder aus, ein 53-jähriger Elektriker und Vater von zwei Mädchen im Teenageralter aus Mühldorf biss an und landete jetzt vor Richterin Dr. Angela Miechielsen am Amtsgericht Mühldorf. Der Vorwurf von Staatsanwalt Florian Krug: sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Der Ermittler vom nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt hatte sich nämlich als zwölfjähriges Mädchen ausgegeben und der Mühldorfer hatte das Schein-Mädchen sexuell angebaggert.

Richterin Dr. Angela Miechielsen verlas auszugsweise den Chatverkehr des Angeklagten mit dem Schein-Kind. Der begann mit der Frage: „Bist du auch horny?“.

Immer wieder forderte der Angeklagte das minderjährige Mädchen zu sexuellen Handlungen am eigenen Körper auf, obwohl es das vehement mit Verweis auf sein Alter – zwölf Jahre – abwehrte. Mit Nachdruck setzte der Angeklagte 22 Minuten lang alles daran, das Schein-Mädchen zu manipulieren, damit es auf seine sexuellen Wünsche einginge: Cybergrooming.

Die rheinische Polizei stieß über die IP-Adresse des Burgkirchener Arbeitgebers auf den Angeklagten und gab die Angelegenheit vom Juli an die Polizeistation Mühldorf weiter. Diese holte sich einen Durchsuchungsbeschluss und traf den Familienvater in seinem Homeoffice an. Einer der Ermittler sagte als Zeuge, der Raum für das Homeoffice umfasse knapp zehn Quadratmeter und beinhalte hauptsächlich zwei große Bildschirme. Der Angeklagte habe gerade mit einer 15-Jährigen gechattet, als sie kamen. Dazu habe er den Arbeitsrechner benutzt – wie zuvor mit der Schein-Zwölfjährigen. Die Frage, ob er Kinderpornografie besitze, habe der damals sehr nervös wirkende und zitternde Angeklagte verneint, führte der Polizist weiter aus. Tatsächlich seien aber einschlägige Bilder von sechs- und zehnjährigen Kindern gefunden worden. Auch andere Fotos mit kinderpornografischem Inhalt seien gespeichert gewesen und geteilt worden. Daneben fanden sich Chatverläufe mit 15-Jährigen, bei denen er Nacktfotos gefordert habe.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Lengler, erklärte für seinen Mandanten, dass er alle Tatvorwürfe einräume, weitere Fragen aber nicht beantworten wolle. Staatsanwalt Florian Krug glaubte, nur auf die Spitze des Eisbergs gestoßen zu sein. Es sei Zufall gewesen, dass es sich nicht um ein echtes Kind gehandelt habe. Krug beantragte, den Mann – Vater von zwei Töchtern im Teenageralter – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zu verurteilen und diese auf zwei Jahre zur Bewährung auszusetzen. Daneben sollte ihm eine Geldauflage über 2.000 Euro auferlegt werden sowie die Aufnahme einer speziellen Therapie.

Anwalt Lengler schloss sich im Wesentlichen der Forderung des Staatsanwaltes an. Er wollte jedoch „therapeutische Maßnahmen in erheblichem Umfang“ einer Geldauflage vorziehen.

Richterin Miechielsen verhängte schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Außerdem muss der Familienvater 3.000 Euro an „Suibamoond“ zahlen, eine Organisation, die Kindern hilft, wenn sie Gewalt erlebt haben. Darüber hinaus hat sich der Angeklagte bei einer Fachambulanz für Sexualstraftäter in München anzumelden und alle drei Monate den Therapienachweis zu erbringen.

Kopfzerbrechen bereitete der Richterin die Bewährung. Während die Sozialprognose hinsichtlich einer augenscheinlich stabilen Familienstruktur und eines langjährigen Arbeitsverhältnisses positiv einzuschätzen sei, habe sie Bedenken bei der Legalprognose: Der Angeklagte wurde nämlich 2007 wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe mit Bewährung verurteilt.

Es fehle ihr an Verständnis dafür, dass sich der Angeklagte bisher nie mit der Frage einer Therapie befasst habe, führte Miechielsen aus. Sie sah darin ein mangelndes Problembewusstsein, wollte ihm aber dennoch eine Chance geben und setze die Vollstreckung der Gefängnisstrafe daher zwei Jahre zur Bewährung aus. Theresia Atalay

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