Diebstahl, Einbruch und Körperverletzung

von Redaktion

Vier junge Männer aus dem Altlandkreis angeklagt vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim

Wasserburg – Vier junge Männer im Alter von 15 bis 22 Jahren aus dem Altlandkreis Wasserburg hatten sich vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim für Vergehen zu verantworten. Bei verschiedenen Straftaten hatten die vier alleine oder in verschiedenen Gruppierungen gemeinsam gestohlen, eingebrochen oder andere verprügelt.

Zunächst musste die Verhandlung jedoch aufgeschoben werden, weil einer der Verteidiger nicht erschienen war und ein anderer Gelegenheit bekommen musste, sich in die Aufgabe einzuarbeiten. Glücklicherweise waren ohnehin zwei Verhandlungstage eingeplant, sodass es lediglich eine Verzögerung von einer Woche gab.

Viele personelle
Zusammenhänge

In der Anklageverlesung durch die Staatsanwältin wurde klar, dass die vier Angeklagten zwischen Juni 2024 und März 2025 verschiedene Straftaten begangen hatten. Weil es in vielen Situationen personelle Zusammenhänge gab, hatte das Gericht drei Anklagen zu einem Verfahren verbunden.

Führend war das Verfahren gegen den 22-jährigen Wasserburger, der zusammen mit dem 17-jährigen Handwerksgehilfen aus Rott nicht nur eine Geldbörse mit 25 Euro Bargeld entwendet und mittels der EC-Karte daraus eingekauft hatte.

Darüber hinaus hatten beide alleine oder gemeinsam mit einem der beiden anderen Angeklagten im November 2024 sechs hochwertige Elektrofahrräder entwendet und waren dabei auch in Gebäude eingebrochen, so die Anklage.

Dem 15-jährigen Schüler aus Wasserburg, auch er war bei zwei der Einbrüche beteiligt, wurde darüber hinaus noch vorgeworfen, er habe zwei Mitschüler beleidigt und misshandelt. Außerdem soll er einer Freundin im März und April 2025 mehrfach Körperverletzungen zugefügt haben.

Rechtsanwalt Harald Baumgärtl beantragte auch im Namen seiner Kollegen ein Rechtsgespräch, wobei der weitere Verfahrensverlauf erörtert werden sollte. Dabei stellte sich heraus, dass alle vier Angeklagten sich nicht nur geständig, sondern auch reuig zeigten.

Dabei zeigte sich, dass eine Verständigung über Schuld und Strafmaß möglich war.

Einzig gegen den 22-Jährigen sollte eine Strafe nach dem Erwachsenenrecht ausgesprochen werden. Ihm drohte eine Strafe zwischen 18 und 20 Monaten Gefängnis, zumal er auch etliche Vorstrafen mitbrachte. Andererseits war er selbst bereits bei der Polizei umfassend geständig und hatte wesentliche Aufklärungshilfe geleistet, sodass bei ihm eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich erschien.

Gegen zwei der anderen Mittäter sollte der Paragraf 27 des Jugendgerichtsgesetzes greifen. Das bedeutet: Es wurde zwar deren Schuld festgestellt, aber ihnen wurde vorläufig eine Bewährungszeit zugebilligt. Sollten sie innerhalb dieser Zeit erneut straffällig werden, so würden sie auch in dieser Sache erneut angeklagt werden, weil damit „schädliche Neigung“ offenkundig würde, der zwingend eine Jugendstrafe folgen müsste. Hinzu kamen notwendige Bewährungsauflagen.

Der 16-jährige Schüler aus Edling, der „nur“ bei einem einzigen Diebstahl Mittäter war, sollte mit einer Ermahnung und einer gemeinnützigen Arbeitsauflage davonkommen.

Ausdrückliche
Ermahnung

Alle Beteiligten erklärten sich mit dem Verständigungsvorschlag des Gerichts einverstanden. Entsprechend erfolgten auch die Anträge der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger, die Rechtsanwälte Harald Baumgärtl, Dr. Markus Frank, Maximilian Hoh und Alexander Kohut, erklärten sich, und für ihre Mandanten mit den jeweiligen Vorschlägen, die sie selbst ausgehandelt hatten, einverstanden.

Entsprechend urteilte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur, nicht ohne eine ausdrückliche Ermahnung an die vier Verurteilten.

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