Eine rätselhafte Angriffsserie

von Redaktion

15-mal gegen Recht verstoßen: 28-Jähriger wegen Körperverletzung und Brandstiftung verurteilt

Mühldorf – Innerhalb von nur sechs Wochen soll ein 28-jähriger Syrer im Landkreis Altötting 15-mal gegen deutsche Strafgesetze verstoßen und dabei einen nicht unerheblichen Schaden angerichtet haben. Für diese Taten aus dem Sommer 2025 musste er sich an zwei Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Mühldorf verantworten.

Am zweiten Prozesstag sagte der Eigentümer eines BMW als Zeuge gegen den 28-jährigen Syrer aus, dem mehrere Körperverletzungen, versuchte Brandstiftung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Vergehen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz vorgeworfen wurden. Der Angeklagte soll Mitte Juli versucht haben, den BMW in Brand zu stecken, was ihm misslungen sei. Die dafür benutzten Plastiktüten trugen seine DNA-Spuren.

Schlagring neben
dem Auto gefunden

Die Windschutzscheibe soll er mit zwei Steinschlägen demoliert haben. Neben dem Auto fanden die Polizisten einen Schlagring.

Der Angeklagte bestritt diese Tat und führte an, diese Nacht mit seiner Freundin in seiner Wohnung verbracht zu haben. Der BMW-Halter hatte keine Erklärung für die Taten des Syrers. Als Aushilfe habe er mit dem Syrer mehrere Jahre zusammengearbeitet und er blicke auf einen freundschaftlichen Umgang zurück: „Dieser Ober war bei den Kollegen und bei den Gästen wegen seiner ruhigen und aufmerksamen Art gleichermaßen beliebt.“

Wenige Monate bevor der Angeklagte seine Stelle gekündigt hatte, habe die Chefin ihn und andere Kollegen gebeten, mit dem Mann ein ernstes Wort zu sprechen, weil sich Unzuverlässigkeiten gehäuft hätten und sich der Verdacht nährte, dass er Drogen konsumiere, so der Zeuge weiter. Aber auch dieses Gespräch sei sachlich ruhig verlaufen. „Ich habe keine Erklärung dafür, warum er mir diesen Schaden zufügte, wir hatten immer ein gutes Verhältnis“, schloss der Zeuge. Die Freundin des Syrers sollte als Zeugin zur Verhandlung erscheinen, blieb aber fern. Der Mann, bei dem sie öfter Zuflucht suchte, wenn sie sich mit dem Syrer stritt, erklärte im Zeugenstand, der Syrer habe mit einem Stein sein Fenster eingeworfen. Von der Straße aus habe ihm der Angeklagte zugerufen, er solle hinunterkommen, er wolle ihn umbringen. Dann habe er beobachtet, wie der Mann seinen E-Scooter beschädigt habe.

Vier Tage später habe er sich an der Bar in einer Spielhalle aufgehalten, als plötzlich der Angeklagte hinter ihm gestanden sei und ihm zuraunte: „Ich werde dein Gesicht spalten.“ Er könne sich diese Attacken nur so erklären, dass es ihm nicht passte, wenn die Freundin bei ihm Zuflucht suchte.

In einem Töginger Barbershop hatte der Angeklagte einen Fremden gestoßen und grundlos geohrfeigt. So war es in einer Videoaufzeichnung dokumentiert, die im Sitzungssaal abgespielt wurde. Die ausgeprägte Boxerhaltung ließ die Aggressivität des Angeklagten erkennen.

Ein Facharzt für Psychiatrie beurteilte die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Dieser sei mit neun Geschwistern aufgewachsen und mit 17 Jahren nach Deutschland gekommen, wo er eine Pflegeschule besuchte. Diese brach er ab und arbeitete dann in der Gastronomie. Seit 2019 habe er eine eigene Wohnung. Die Blutuntersuchung habe gezeigt, dass er nicht übermäßig Alkohol getrunken habe, Entzugssymptome seien nicht festgestellt worden. 2019 habe der Angeklagte mit Cannabis angefangen, sei über Kokain auf Speed gekommen. Auch diesen Konsum habe er im Griff gehabt und die Drogenmenge ohne Entzugsprobleme abgebaut. Somatoneurologisch und psychisch sei der Mann unauffällig, er habe keinen Wahn, keine formalen Störungen. Der Gutachter stellte bei dem Angeklagten eine verschärfte Reizbarkeit und narzisstische Züge fest. Die Schuldfähigkeit sei in keiner Weise eingeschränkt. Jegliche Motivation für die Taten liege im spekulativen Bereich. Hauptsächlich zu Beginn der Haftzeit sei es zu massiven Auseinandersetzungen mit anderen Häftlingen und dem Bewachungspersonal gekommen, ließ die Gefängnisleitung wissen.

Staatsanwältin Marion Aicher beantragte schließlich drei Jahre und acht Monate. Verteidiger Manfred Kösterke verwies auf die Teilgeständnisse und hob hervor, dass die Verletzungen der Opfer nicht gravierend gewesen seien. Bei dem BMW sei es nicht zu einem Brand gekommen, bereits der Versuch sei gescheitert. Alles zusammengefasst blieben nur Sachbeschädigung und „einfache Körperverletzung“. Hierfür hielt er eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten für angemessen.

So lautete auch das Urteil des Schöffengerichts, allerdings wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, versuchter Brandstiftung und wegen des Besitzes verbotener Gegenstände, Verstoß gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz. Richter Florian Greifenstein zerpflückte sämtliche Tatvorwürfe und kam zu dem Ergebnis: „Wir sehen das ganz anders als die Staatsanwältin, ihr Antrag ist über das Ziel hinausgeschossen.“

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