Schonstett – Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den Vorbescheid eines Bauwerbers auf Abbruch eines Stadels in Aichet, er will dafür ein Mehrfamilienhaus errichten. Das Bauvorhaben liegt innerhalb einer bestehenden Ortsabrundungssatzung. Ein Kanalanschluss für das Grundstück ist nicht vorhanden aber technisch möglich. Vor einem Bauantrag wäre die Umsetzung sowie die Kostenaufteilung abzuklären. Der Wasserzweckverband erklärte zu dem Vorhaben, dass eine Erschließung mit Trink- und Brauchwasser über ein fremdes Grundstück erfolgen muss. Dafür ist das Leitungsrecht mit beschränkter persönlicher Dienstbarkeit zugunsten des Verbandes zu sichern.
Keine Einwände gab es zum Bauantrag auf Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit Garagen, Maschinenhalle und Zuhaus. Errichtet werden soll dafür ein Gebäude mit fünf Wohneinheiten, ein Carport mit neun Stellplätzen, zwei Ferienwohnungen sowie ein Schuppen für Mülltonnen und Fahrräder in Breitenbach. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, eine Privilegierung ist noch zu prüfen. Die Voraussetzungen für eine Genehmigung richten sich nach Paragraf 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB. Momentan sind laut Landratsamt dafür noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Es wird noch ein Ortstermin stattfinden.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Schonstett für das Jahr 2024 ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Das Ist-Ergebnis im Verwaltungshaushalt bei den Einnahmen betrug 3.239.076,11 Euro. Die Ausgaben lagen 557,11 Euro darüber. Der Vermögenshaushalt belief sich auf 2.389.598,89 Euro. Die Schulden wurden um 101.272,94 Euro reduziert und betrugen Ende 2024 315.291,59 Euro. Die Entlastung für Bürgermeister Paul Dirnecker erfolgte ohne Gegenstimme.
Abschließend informierte Dirnecker, dass zehn Gewerke für den Neubau des Feuerwehrhauses in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung vergeben werden. Der Baubeginn ist für Mitte März geplant. mv