Büro für Bauleitplanung macht zusätzliche Anmerkungen

von Redaktion

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für Erpertsham wird erneut ausgelegt – Gemeinderat Eiselfing stimmt zu

Eiselfing – Das im Landratsamt zuständige Büro der Bauleitplanung hat bei der Bearbeitung des Entwurfs zum Bebauungsplan für den Weiler Erpertsham nun doch noch Anmerkungen gehabt, die im Ergebnis für das Planungsbüro Niederlöhner in Wasserburg eine vollständige Überarbeitung bedeuteten und in der Sitzung des Gemeinderates neu abgestimmt werden mussten.

Dabei ging es vordergründig nicht um die bauliche Nutzung in ihren Größenmaßen, sondern um die Lage der Gebäude und wie sie ortsplanerisch verträglich sind. Die Grundstücke sollen sich „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“, steht dazu im Gesetzestext des Paragrafen 34 im Baugesetzbuch.

Außerdem dient die Einbeziehung der Außenbereichsflächen demnach nicht einem „flächenmäßigen Gehölzschutz“. Weshalb „liegende Grünflächen und mit erhaltenswerten Bäumen nicht Baugrundstücke werden können und somit auch nicht in den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung aufzunehmen sind“, wie der Amtsgeschäftsführer der Gemeinde, Laurentius Fischer, in der öffentlichen Sitzung aus dem Schreiben des Amtes zitierte.

Die Einbeziehungsflächen sind in der Festlegung also keine Lücken in einem Siedlungszusammenhang. Sie dienen einer ortsplanerischen Erweiterung und Abrundung mit dem Ziel eines „Bauzusammenhanges“. Es soll nach der Vorgabe der Bauleitplanung im Landratsamt nur eine Ergänzung des kleinteiligen Siedlungsbereiches für den örtlich hohen Wohnbauflächenbedarf geschaffen werden. Was für einige aus der betroffenen Bürgerschaft von Erpertsham, die in der Sitzung anwesend waren, offenbar nicht unbedingt eine Klarstellung darstellte. Hingewiesen wurde durch die Bauleitplanung zudem auch nochmals auf die Wasserdurchlässigkeit der zu gestaltenden Flächen und auf die damit verbundene Beseitigung des Niederschlagswassers.

„Welche Auswirkungen hat denn die Überarbeitung überhaupt für den Bebauungsplan“, wollte Johann Herzog (CSU) in der anschließenden Beratung wissen. „Eigentlich gar keine“, sagte Laurentius Fischer und fügte noch zusätzlich an, dass es sich in erster Linie um eine veränderte zeichnerische Darstellung handelt. Rupert Reininger (UWE) fand in der Vorbereitung auf die Sitzung in den Unterlagen jedoch noch einen falschen Inhalt in den schriftlichen Ausführungen. Anstatt mit B304 wurde die Bundesstraße mit B204 beschrieben. „Das muss man sich dann schon genau anschauen. Nicht dass in zehn Jahren irgendein Beamter diesen Fehler der eigenen Behörde entdeckt und das Verfahren deswegen für ungültig erklärt.“

In der Beschlussfassung nahm der Gemeinderat die Stellungnahmen der Bauleitplanung des Landratsamtes Rosenheim zur Kenntnis und billigte zudem die überarbeitete Planvorlage mit dem Stand vom 3. Februar. Zugleich beschlossen die Mitglieder des Rates einstimmig die erneute Auslegung der Satzung.bua

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