Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

von Redaktion

Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung der sogenannten Stecker-Solargeräte

Mühldorf – Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 bringt Verbrauchern Klarheit beim Betrieb von Balkonkraftwerken. Die Regelung legt verbindlich fest, wie Stecker-Solargeräte Strom in das heimische Netz sicher einspeisen. Das Landratsamt gibt einen Überblick: Stecker-Solargeräte sind ein einfacher Einstieg in die private Stromproduktion. Die Module lassen sich über einen Steckanschluss mit dem heimischen Stromnetz verbinden und liefern direkt nutzbaren Solarstrom. „Bisher herrschte bei Verbrauchern häufig Unsicherheit darüber, welche Geräte zulässig sind und wie sie angeschlossen werden dürfen. Die neue Norm bringt Klarheit, erhöht die Sicherheit im Alltag und sorgt dafür, dass sich kleine Solaranlagen breiter einsetzen lassen“, erklärt Sophie Heiß, Projektmanagerin Energiewende am Landratsamt Mühldorf. Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solargeräte genannt, dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder einen Trennschalter oder der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt. Nicht zulässig ist der Anschluss über Mehrfachsteckdosen.

Die neue Norm gibt genau vor, wie viel Strom die Balkonkraftwerke höchstens ins Hausnetz einspeisen dürfen. Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Es darf höchstens ein Balkonkraftwerk pro Haushalt angeschlossen werden. Hersteller müssen entsprechend der Norm benennen, für welche Bereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind.

Stecker-Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine separate Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.

Wer als Mieter ein Balkonkraftwerk an Hausfassade oder Balkonbrüstung anbringen will, braucht dafür die Zustimmung des Eigentümers. Und: Balkonkraftwerke müssen sicher angebracht und ausreichend gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten gesichert sein.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale, in Zusammenarbeit mit dem VerbraucherService Bayern, hilft bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Die Experten bieten anbieterunabhängige und individuelle Beratung an und sind mehrmals im Monat in den kostenfreien Bürger-Energiesprechstunden verfügbar. Terminvereinbarungen für eine individuelle Beratung sind entweder im Landratsamt Mühldorf bei Andrea Schuur, unter Telefon 08631/699357 oder bei der Hotline des VerbraucherService Bayern, Telefon 0800/809802400 möglich. Bei der Hotline können auch Einzelfragen direkt beantwortet werden. Weitere Infos unter https://bildung.verbraucherservice-bayern.de/.

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