Babensham – Die jüngste Sitzung des Gemeinderates begann angesichts der Beisetzung von Andreas Altenweger, der dem Gremium von 2002 bis 2020 angehört hatte, erst eine Stunde später als üblicherweise. Zum Protokoll der Januarsitzung gab es keinerlei Einwände, sodass gleich in die Tagesordnungspunkte übergegangen werden konnte.
Strittiger Punkt
Windräder
Die Thematik „Fortschreibung Vorranggebiete Windenergie in der Region“ führte zu einer Fortsetzung einer bereits früher geführten Diskussion dahingehend, dass sich die Gemeinde dem politischen Willen zur alternativen Energienutzung grundsätzlich nicht verweigert. Hierzu wurde auch angemerkt, dass die Gemeinde Babensham im Vergleich zu umliegenden Gemeinden mit überproportional vielen Vorranggebieten überplant wurde.
Deswegen gehe es darum, Lösungen zu finden, die im Einklang mit dem Natur- und Umweltschutz sowie dem Landschaftsbild stehen.
Keine negativen
Auswirkungen zu erwarten
Auf der einen Seite begrüßt der Gemeinderat die Herausnahme zweier Gebiete nordwestlich von Babensham, konkret in Mernham und Schambach, aus der Langfristplanung. Auf der anderen Seite herrscht Unverständnis darüber, warum im Bereich zwischen Sillerding und Stettberg weiterhin ein Gebiet in der Planung ist, das ein Wasserschutzgebiet tangiert.
Der Planungsverband verweist in seinem Umweltbericht lediglich darauf, dass keine negativen Auswirkungen in Bezug auf das Wasserschutzgebiet zu erwarten seien. Nachdem die Gemeinde ohnehin derzeit ihr Trinkwasserschutzgebiet in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Rosenheim neu ausweist, besteht auch deshalb noch Klärungsbedarf.
Es müssen auf jeden Fall schädliche Auswirkungen auf die gemeindliche Wasserversorgung ausgeschlossen werden, so die Kernforderung des Gemeinderates.
Im Ergebnis fordert der Gemeinderat weiterhin eine Reduzierung der vorgeschlagenen Flächen, es sollten weiterhin Flächen im Staatsforst im Bereich Streitholz und in Burgholz nördlich von Kling priorisiert werden.
Ein Antragsteller möchte in der Gemarkung Loibersdorf eine energetische Dachsanierung mit einer Anhebung des Dachstuhls an einem Bestandsgebäude realisieren, hierzu wurde die einhellige Zustimmung erteilt, das Gebäude bekommt eine Firstgleichheit mit den umgebenden Gebäuden.
Ein weiterer Bauantrag umfasst den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses zu zwei Wohneinheiten in der Gemarkung Penzing.
Gremium hat
keine Einwände
Der Gemeinderat sieht im Vorhaben keinerlei Bedenken, obwohl auf dem betreffenden Grundstück eine Privatstraße überbaut wird, das Grundstück jedoch über eine bestehende Straße erreichbar ist.
Ein Antrag auf Vorbescheid beinhaltet die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Gemarkung Penzing. Für die Gemeinderäte ist dieses Vorhaben ohne jegliche Einwände. Für das Neubaugebiet Babensham Süd II wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage beantragt. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, gibt es hierzu die einstimmige Zustimmung des Gemeinderates.
In der Gemarkung Titl-moos plant ein Bauwerber die Errichtung einer Lager- und Maschinenhalle als Ersatzbau zum Bestandsgebäude. Gemeindliches Einvernehmen ist vorhanden, die weitere Bearbeitung erfolgt durch das Landratsamt Rosenheim, da es sich um eine landwirtschaftliche Privilegierung handelt.
Ein weiteres Bauvorhaben ist in der Gemarkung Schambach der Teilabriss eines landwirtschaftlichen Gebäudes, der mit dem Einbau einer Wohneinheit einhergehen soll. Hierzu gibt es die einhellige Zustimmung des Gemeinderates.
Seitens der Stadt Wasserburg wurde die Gemeinde um Stellungnahme hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Wasserburg gebeten. Die Planungen beziehen sich auf das Gebiet Tegernau. Da die Gemeinde Babensham von den Planungen überhaupt nicht tangiert ist, erfolgte einstimmige Zustimmung.
Stellungnahme
zum Feuerwehrhaus
Eine weitere Stellungnahme wurde von der Stadt Wasserburg in Bezug auf die Neuerrichtung eines Feuerwehrhauses am Holzhofweg in Wasserburg erbeten. Da auch hier die Belange der Gemeinde Babensham nicht berührt werden, erfolgte einvernehmliche Zustimmung. Abschließend verkündete Bürgermeister Huber die Verschiebung der Bürgerversammlung vom ursprünglich angedachten Termin 24. März auf nunmehr den 21. April.
Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 8. März erfolgte auch noch der Hinweis, wonach auf der Homepage der Gemeinde ein „Probestimmzettel“ angeboten wird. Insbesondere die Wahl des Kreisrates mit einem sehr umfangreichen Stimmzettel führt zu vielen Anfragen und Unsicherheiten der Wähler, weswegen diese interaktive Anwendung weiterhelfen könne.
Seitens der Gemeinde werden in der Märzausgabe des Gemeindemitteilungsblattes noch Hilfestellungen angeboten. Es seien auch sehr viele Briefwahlunterlagen angefordert worden.
Im Namen der Gemeinde wurde auch jetzt schon den vielen Wahlhelfern gedankt, die sich für die ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung gestellt haben.