„Sie haben ein Problem mit Regeln“

von Redaktion

Amtsgericht Mühldorf Nach 24 Jahren Sucht keine positive Prognose für 35-Jährigen

Mühldorf – „Ich nehme seit 24 Jahren Substanzen jeglicher Art. Irgendwann muss Schluss damit sein. Ich habe eine Beziehung, die mir sehr wichtig ist. Das geht mit meinem letzten Konsum nicht.“ Der 35-jährige Thomas X. (Name von der Redaktion geändert) aus Mühldorf war klar, deutlich und durchaus selbstbewusst, als er das zu Amtsrichter Florian Greifenstein sagte. Denn wegen seines Drogenkonsums und mehr stand er jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Mühldorf.

Anlass war eine Hausdurchsuchung bei Thomas X. im Juli 2025. Die Polizei fand dabei 761,80 Gramm Amphetamin, 37 LSD-Trips, 15,4 Gramm Methamphetamin, 9,7 Gramm Methamphetamin-Opiat-Gemisch, 345,40 Gramm Cannabis und fünf Fläschchen mit jeweils 22 Millilitern Polamidon. Zudem soll er in seinem Wohnzimmer 20 Cannabispflanzen und in einem Schrebergarten im nördlichen Landkreis zwei weitere Cannabispflanzen aufgezogen haben. Im Anschluss wurde Thomas X. festgenommen und sitzt seitdem im Gefängnis.

Angeklagter räumte Plan
zum Weiterverkauf ein

„Die Betäubungsmittel sowie das Cannabis waren zum überwiegenden späteren gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt“, sagte Staatsanwalt Wewer. Strafbar als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Besitz von mehr als 60 Gramm Cannabis und unerlaubter Anbau von Cannabispflanzen.

Thomas X. fackelte nicht lange. Er räumte über seinen Anwalt Tom Heindl alles ein. Zum Umfang der gefundenen Drogen sagte er: „Ich habe es gekauft, weil es in der Menge billiger ist.“ Er habe vielleicht den Hintergedanken gehabt, etwas abzugeben, aber nicht, um es zu verkaufen. „Aber dazu ist es kaum gekommen.“ Es sei eigentlich alles für den Eigenbedarf gewesen. Er habe bundesweit Partys besucht: „Da nehme ich lieber meinen eigenen Stoff mit, weil ich nicht weiß, was ich da kriege.“

Als er dann seine jetzige Freundin kennengelernt hatte, wollte er von den Drogen weg, weil sie davon „nicht begeistert“ war. „Ich habe bewusst alle Substanzen von ihr ferngehalten.“ Auch habe er damals eine feste Arbeit gehabt, die ihm Spaß machte. Er habe seinen Konsum schon heruntergefahren und die Drogen im Kühlschrank vergessen.

Auslöser für die Hausdurchsuchung war ein anonymer Brief eines Nachbarn, erklärte eine Polizistin im Zeugenstand. Das sei der einzige Grund gewesen? fragte Anwalt Heindl. „Dann weiß ich ja, wie man Nachbarn ärgern kann.“ Anzeichen für einen Drogenhandel gab es nicht mehr, sagte eine zweite Polizistin aus: „Er hat sein Handy vor der Festnahme gesäubert. Er ist anscheinend von der Durchsuchung informiert worden.“ In der Folge wurde der Vorwurf des Handels fallengelassen.

Thomas X. hatte eine große Hoffnung: eine Bewährungsstrafe mit einer Therapieauflage. Er habe sich bereits bei einer Einrichtung angemeldet, stehe auf der Warteliste, führte er aus. Ob die Rentenversicherung die Kosten übernehme, „hängt von dem Urteil ab“.

Doch so einfach machten es ihm weder Staatsanwalt Wewer noch die Sachverständige Maria Thurm. Schließlich ist Thomas X. einschlägig vorbestraft und hat auch schon vorherige Therapien abgebrochen. Seit 2004 weist das Zentralregister 13 – auch einschlägige – Einträge auf, verlas Richter Greifenstein. Die Suchtbetreuerin im Gefängnis habe ihn jetzt „auf den Weg gebracht“, beteuerte Thomas X. Er sei jetzt sauber, nehme nichts mehr.

Drogenkarriere begann
bereits mit sechs Jahren

Dennoch habe er sich zunächst gegen eine Entziehungsanstalt ausgesprochen, hielt ihm Thurm vor. Das liege an den Gerüchten im Gefängnis, entgegnete Anwalt Heindl: „Da wird jedem von den Mithäftlingen davon abgeraten.“

Die Drogenkarriere von Thomas X. begann mit sechs Jahren, führte Thurm aus: Zuerst rauchen, dann Cannabis, Alkohol und schließlich die gesamte Bandbreite ab dem zwölften Lebensjahr. Sie räumte aber auch ein, dass Thomas X. vor seiner Verhaftung im Juli schon deutlich weniger genommen habe.

Auch wenn Thomas X. jetzt sauber ist, die Prognose der Gutachterin fiel negativ aus: Er habe früher schon stabilisierende Faktoren wie Arbeit und eine feste Beziehung gehabt, „trotzdem ist es zu Straftaten gekommen.“ Das sah auch Staatsanwalt Wewer unterm Strich so: Trotz Freundin und Arbeit habe Thomas X. die Straftaten begangen, er habe ein Scheinleben geführt und schon zwei Therapien auf Staatskosten abgebrochen: „Sie haben ein Problem mit Regeln.“ Sein „ich habe jetzt verstanden“ glaube er nicht, sagte Wewer. Er lehnte eine Therapie auf Kosten des Steuerzahlers, „die einen sechsstelligen Betrag kostet“, ab. Wewer forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung.

„Sucht ist eine Krankheit“, erwiderte Anwalt Heindl in seinem Schlusswort, „die kann man nicht so einfach abschalten.“ Die bisherigen Therapieabbrüche seien „auch ein Versagen der Einrichtungen“. Er wollte eine Freiheitsstrafe mit Bewährung: „Er möchte nach 24 Jahren endlich einen Strich unter seinen Konsum machen.“

Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung lautete das Urteil des Schöffengerichts. Eine Bewährung mit einer Therapieeinweisung könne nur mit einer Erfolgsaussicht funktionieren. „Die haben wir aber nicht“, erklärte Richter Greifenstein. Das zeige die Vorgeschichte von Thomas X. „Er hat schon mal gezeigt, dass er es nicht kann. Seitdem hat sich nichts groß geändert.“

Und so blieb Thomas X. nach der dreistündigen Verhandlung nur eine kurze Umarmung mit seiner Freundin, die den Prozess als Zuschauerin verfolgt hatte. Dann ging es für ihn zurück nach Stadelheim.

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