Berufung nach Parkplatzstreit

von Redaktion

Justizbeamtin attackiert Männer mit selbst gemachtem Spray

Mühldorf – „Was wollen Sie denn mit Ihrer Berufung erreichen?“, fragte Vizepräsidentin Andrea Titz, Vorsitzende einer Berufungskammer am Landgericht Traunstein, eingangs der Verhandlung die Angeklagte. Die 60-jährige Justizbeamtin aus dem westlichen Landkreis Altötting war vom Amtsgericht Mühldorf bereits wegen „gefährlicher Körperverletzung“ verurteilt worden. Zu Unrecht, meinte die Angeklagte. Daher musste vom Landgericht erneut verhandelt werden.

Zwei Versionen eines
eskalierten Parkplatzstreits

Im Februar 2025 wollte die Angeklagte auf dem Parkplatz des Penny-Marktes in Mühldorf eine Parklücke benutzen und setzte den Blinker. Nach ihren Angaben wurde sie aber von einem Auto überholt und ihr der Parkplatz weggeschnappt.

Im Eingangsbereich des Discounters habe sie dann die beiden Männer wegen ihrer Dreistigkeit angesprochen. Diese hätten sie dann dreimal am Arm gepackt. „Fassen Sie mich nicht an“, habe sie ihnen zugerufen, was sie aber wohl nicht verstanden hätten. Ohne sich an die Handlung konkret erinnern zu können, wisse sie noch, dass sie zur Notwehr ihr selbst angesetztes Lavendelöl aus der Tasche genommen und gesprüht habe.

Die beiden Männer sagten vor Gericht als Zeugen aus. Nach ihrer Version hat die Angeklagte sie schon vor der Eingangstür angepöbelt und mit „Kanake“ beleidigt. Drinnen habe sie ein Fläschchen aus ihrer Tasche gezogen und dem Kollegen auf den Hinterkopf gesprüht. Auf die Frage, was los sei, sei sie auf den Zweiten losgegangen und habe ihm direkt ins Gesicht und in die Augen gesprüht. Trotz seiner Schreie habe sie weiter gesprüht, auch der herbeigeeilten Verkäuferin mitten in die Augen. Beide Opfer suchten am selben Tag einen Arzt auf und waren eine Woche krankgeschrieben.

Ein zu Hilfe eilender Kunde sagte im Zeugenstand, er sei, genau wie die Verkäuferin, der Angeklagten auf den Parkplatz nachgelaufen, um sie anhand des Kennzeichens zu identifizieren. Er habe sich seitlich vor das Auto gestellt, um sie am Wegfahren zu hindern. Das habe die Angeklagte nicht angefochten, sie startete ihr Fahrzeug und fuhr davon. Ihn habe sie mit dem Auto am Schienbein getroffen und in einer Weise verletzt, dass er bis heute unter Schmerzen leide und bei Bewegungen beeinträchtigt sei. Er nehme der Frau übel, dass sie sich niemals entschuldigt habe.

Eine weitere Verkäuferin beantwortete die Frage der Richterin, wie sie die Angeklagte wahrgenommen habe, mit: „Verwirrt und gereizt, sie wusste nicht, wohin mit ihren Emotionen.“

Nach einem Streit mit ihrem Mann habe sie eine Panikattacke erlitten, sei in einem Ausnahmezustand gewesen und sei von den Männern mit „Kurva“ – was so viel wie Schlampe heißt – beleidigt worden, schilderte die Angeklagte den Tathergang. Panisch habe sie den Markt verlassen, und als sie in ihr Auto gestiegen sei, sei eine „schwarze Gestalt“ neben dem Wagen gestanden, was ihr zusätzlich Angst eingeflößt habe. „Nichts wie weg“, habe sie gedacht, und sich erst in einem nahegelegenen Waldstück beruhigt.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Karl-Heinz Merkl, verwies auf die nervenärztliche Auskunft, aus der hervorgehe, dass die Angeklagte an schweren depressiven Symptomen leide, mit der Situation, die bei ihr Angst auslöste, überfordert gewesen und immer noch in psychiatrischer Behandlung sei. Seine Mandantin habe sich ein Leben lang nichts zuschulden kommen lassen und stehe seit 25 Jahren als Beamtin – ohne jegliche Beanstandung – in den Diensten der Justiz. Die Kammer möge ihrer Entscheidung statt einer „gefährlichen Körperverletzung“ eine „fahrlässige“ zugrunde legen. Oberstaatsanwältin Melanie Bartschat hielt dagegen. Die Berufungskammer wich nicht von ihrer Überzeugung ab, dass eine Notwehrlage nicht eingetreten sei, die Angeklagte für den Tumult gesorgt habe und die gesundheitlichen Verhältnisse bei dem maßvollen Urteil des Erstgerichts wohl berücksichtigt worden seien. Auch die erneute Beweisaufnahme habe gezeigt, dass die Angeklagte „eine Spur der Verwüstung“ zurückgelassen habe, die Rücknahme des Rechtsmittels wurde ihr geraten.

Aussichtslos: Berufung
zurückgenommen

Nach längerer Besprechung mit ihrem Verteidiger nahm die Angeklagte wegen der Aussichtslosigkeit ihre Berufung zurück. Damit blieb es bei der siebenmonatigen Haftstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde; zusätzlich gab es ein dreimonatiges Fahrverbot und eine Geldauflage von 2.000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.

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