Newcastle-Virus: Noch keine Entwarnung

von Redaktion

Nach dem Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Masthähnchenbetrieb in Neumarkt-St. Veit gibt es im Landkreis Mühldorf derzeit keine weiteren Fälle. Doch Entwarnung geben die Behörden noch nicht.

Mühldorf – „Aktuell gibt es neben dem amtlich bestätigten Fall in einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindegebiet Neumarkt-St. Veit keine weiteren Verdachtsfälle beziehungsweise amtlich bestätigten Fälle im Landkreis Mühldorf am Inn“, das teilt das Pressebüro des Landratsamtes in Mühldorf auf die offizielle Anfrage der OVB-Heimatzeitungen mit (Stand 10. März/12 Uhr). Kann also Entwarnung gegeben werden? Ist der Ausbreitung der Seuche dank des schnellen Eingreifens der Behörden Einhalt geboten worden?

Allgemeinverfügung
gilt weiterhin

Es sieht zumindest aktuell danach aus. Was allerdings nicht heißen soll, dass sämtliche Sicherheitsmaßnahmen nun aufgehoben wären, nachdem im Landkreis Mühldorf keine weiteren neuen Erkrankungen aufgetaucht sind. „Es gilt die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Mühldorf“, heißt es aus dem Landratsamt.

Darin geht es um den Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) in Verbindung mit der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung), die am 5. März 2026 im Amtsblatt des Landkreises Mühldorf veröffentlicht wurde. Nach geltendem Recht bleibt die Schutzzone laut Landratsamt mindestens 21 Tage bestehen. Nach Aufhebung liegen dann alle diese Betriebe in der Überwachungszone. Die Überwachungszone kann frühestens nach Ablauf von 30 Tagen aufgehoben werden, teilt die Pressestelle des Landrates mit.

Neuer Ausbruch im
Kreis Erding

Allerdings mit einer Einschränkung: Ein Teil der Betriebe liegt auch in der Überwachungszone des Ausbruchs in Rottal/Inn, diese bleibt entsprechend länger bestehen. In Rottal/Inn war das Newcastle-Virus am 5. März und damit einen Tag nach dem Fall in Mühldorf festgestellt worden. Die Frage, die sich beunruhigte Geflügelhalter nun stellen, zumal im Nachbarlandkreis Erding am 10. März erneut ein Ausbruch bei Legehennen und Enten festgestellt wurde: Macht es Sinn, den Tierbestand, für den ohnehin Impfpflicht besteht, nachzuimpfen? Was empfiehlt das Veterinäramt? Dieses sagt: „Hühner und Puten müssen in Deutschland – unabhängig von der Bestandsgröße – gegen die Newcastle-Krankheit (ND) geimpft werden.“

Weshalb es in dem betroffenen Betrieb zu einem derart massiven Ausbruch bei Jungtieren kam, sei Gegenstand der aktuellen Untersuchung. „Nachdem noch zu wenige Erkenntnisse über das Verhältnis zwischen dem vorliegenden Genotyp des ND-Virus und der Impfung vorliegen, fehlt für die Beurteilung, ob zusätzliche Impfungen eine positive Wirkung zeigen, die wissenschaftliche Grundlage“, heißt es dazu aus der Pressestelle. „Die Bekämpfungsmaßnahmen wurden sehr schnell in die Wege geleitet, um so eine weitere Verbreitung zu unterbinden“, erklärt Dr. Robert Kirmair, Veterinäramtsleiter im Landratsamt Mühldorf. „Derzeit werden die Betriebe in den Sperrzonen untersucht und epidemiologische Ermittlungen durchgeführt.“

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