Rott – Zwei Jahre und eine Kommunalwahl später, aber eines bleibt gleich: Rott diskutiert immer noch über die Flüchtlingsunterkunft. Es ist schon fast so sicher wie das Amen in der Kirche, dass dieses Thema alle paar Monate auf der Tagesordnung des Gemeinderats steht. So war es auch in der März-Sitzung. Denn wieder hatte das Landratsamt Rosenheim eine Befreiung von der Veränderungssperre beantragt, die über dem Gewerbegebiet am Eckfeld liegt.
Juristisches
Tauziehen geht weiter
Diese hatten die Rotter vor knapp zwei Jahren beschlossen, um das Gewerbegebiet zu schützen. Seitdem feilt der Gemeinderat fleißig an einem neuen Bebauungsplan, bei dem in Zukunft die wohnliche Nutzung von Gebäuden und speziell auch die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft ausgeschlossen werden soll. In der jüngsten Sitzung wurden dazu auch die Träger öffentlicher Belange angehört, darunter auch das Landratsamt und die Regierung von Oberbayern. Allesamt segneten sie die neue Bauleitplanung mit kaum nennenswerter Kritik ab.
Bei einem nächsten Tagesordnungspunkt wurde allerdings deutlich: Trotz allem will die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Rosenheim an der Flüchtlingsunterkunft selbst festhalten. Bereits vor einigen Wochen hatten die Behörden deshalb eine Ausnahme von der Veränderungssperre beantragt, welche der Gemeinderat abgelehnt hatte. In der Zwischenzeit habe es nun ein Anhörungsverfahren gegeben, wie Bürgermeister Daniel Wendrock (parteifrei) erläuterte.
Deutlich sei darin geworden, dass das Landratsamt bei einem fehlenden gemeindlichen Einvernehmen plane, dieses zu ersetzen. Als übergeordnete Behörde steht es dem Landratsamt frei, dies zu tun. Zunächst sollte der Gemeinderat aber nochmal sein Einverständnis verweigern. Jürgen Greß, Rechtsanwalt der Gemeinde, betonte, dass er weiterhin keinen Grund sah, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Mit dem Bau der Flüchtlingsunterkunft würden die Planungen der Gemeinde grundsätzlich und vor allem rund um das Gewerbegebiet erheblich eingeschränkt, was gegen eine Ausnahmegenehmigung sprechen würde. Zudem sprächen immer noch weitere rechtliche Gründe gegen die Flüchtlingsunterkunft. An den Defiziten des Brandschutzes habe sich nichts geändert. Zwar habe das Landratsamt eine Stellungnahme des Kreisbrandrats vorgelegt, diese belege aber nur den abwehrenden, nicht aber den vorbeugenden Brandschutz.
Weiterhin sei auch die Trinkwasserversorgung problematisch. Insbesondere durch die Ausweisung des Neubaugebiets Rotter Feld werde diese weiterhin knapp. „Dieses Baugebiet hat das Landratsamt in seiner Stellungnahme aber geschickt übersehen“, bemerkte Greß. Überraschenderweise sei die Behörde beim Abwasser aber inzwischen sogar selbst zu der Erkenntnis gekommen, dass die Kapazitäten der Kläranlage nicht ausreichen würden. „Es wird dann in der Stellungnahme von Containerkläranlagen gesprochen. Insgesamt bleibt das Problem aber ungelöst.“ Auch der Lärmschutz sei, wie das Landratsamt laut Greß selbst festgestellt habe, ein Problem und entspreche nicht den Vorgaben.
Landratsamt könnte
Einverständnis ersetzen
Einstimmig beschloss der Gemeinderat deshalb nochmals, die Zustimmung zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu verweigern. Nun hat das Landratsamt damit noch die Möglichkeit, entweder das gemeindliche Einverständnis zu ersetzen oder einen Bau über den Sonderparagrafen 246, Absatz 14 des Baugesetzbuchs anzustreben. Dieser hebelt speziell für den Bau von Flüchtlingsunterkünften fast alle weiteren baurechtlichen Vorgaben aus.
Im Rahmen der Anhörung durfte der Rotter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auch über diese Möglichkeit beraten und lehnte auch hier das Einverständnis einstimmig ab. Als Begründung hierfür sah das Gremium die notwendige Dringlichkeit nicht gegeben. „Wir haben sie noch nie gesehen“, betonte Bürgermeister Wendrock, „aber jetzt erst recht nicht mehr“, meinte er und verwies auf die veränderte politische Situation und das Bestreben des Innenministeriums, sogar Flüchtlingsunterkünfte zu schließen.
„Die Planungen für die Sammelunterkunft am Eckfeld sind juristisch nicht haltbar“, fasste Wendrock am Ende der Sitzung die Meinung in Rott zusammen. Großunterkünfte seien grundsätzlich eine Fehlentwicklung und es brauche faire Lösungen bei der Verteilung der Flüchtlinge. Speziell im Fall Rott fordere er „das Landratsamt und die Regierung von Oberbayern nochmals auf, die Planungen endgültig aufzugeben“. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Gemeinde erneut Klage einreichen. Zudem betonte er auch als neu gewählter Kreisrat – Wendrock zieht für die Freien Wähler in das Gremium ein – sich ebenfalls stark für dieses Thema einzusetzen.