Albaching – Einige Geräte an den Spielplätzen in Albaching entsprechen nicht mehr den geltenden Sicherheitsstandards, erklärte Bürgermeister Rudolf Schreyer in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. So ist zum Beispiel das Reck des Spielplatzes im Schulhof erneuerungsbedürftig. Weitere Spielgeräte, wie in Oberdieberg, befinden sich zu nahe an der Grundstücksgrenze.
Reparaturen und
Neuanschaffungen
Dieser Sachverhalt führte zu einer eingehenden Diskussion. Klar war, dass die Einhaltung der Sicherheitsstandards wichtig sei, da es hier auch um Haftungsfragen im Falle eines Unfalls gehe. Letztendlich will die Gemeinde vorhandene und im Rahmen der vorgegebenen Standards bemängelte Spielgeräte austauschen und durch „sichere“ Ersatzbauten ersetzen. Bei der Auswahl der Materialien soll, soweit sinnvoll und möglich, Holz durch Stahl ersetzt werden. Im Ergebnis wurde beschlossen, keinesfalls Spielplätze zu schließen, sondern die notwendigen Ersatzreparaturen oder Neuinvestitionen vorzunehmen. Es wird dabei auch geprüft, inwieweit Fördermöglichkeiten bestehen.
Außerdem beschäftigte sich das Gremium mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/27 für Erstklässler gilt. In Pfaffing ist dazu bereits Folgendes geplant: Die Mittagsbetreuung findet in beiden Schulhäusern bis maximal 14 Uhr statt. Es sind kein Mittagessen sowie Hausaufgabenbetreuung oder Betreuung während der Ferien vorgesehen. Die Betreuung ist kostenpflichtig. Bezüglich der ebenfalls kostenpflichtigen Hortbetreuung ist eine Zusammenarbeit der Horte Pfaffing und Albaching geplant, auch in den Ferien. Aktuell erfolgt eine Bedarfsabfrage über den Schulmanager. Der Gemeinderat stimmte in der März-Sitzung zudem über einige Bauanträge ab. Zum einen soll in Kalteneck ein Kinderzimmer in ein Nagelstudio umgenutzt werden. Der Gemeinderat hatte grundsätzlich nichts gegen die Umnutzung. Allerdings hat der Antragsteller zwei Stellplätze für seine Kunden nachzuweisen beziehungsweise zu schaffen, da es zu Überschneidungen bei neu ankommenden und noch im Studio befindlichen Kunden kommen kann. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit bereits Anliegerbeschwerden wegen Parkens auf öffentlichem Straßengrund gegeben habe.
Der nächste Bauantrag bezog sich auf den Bau einer Lagerhalle in Oberdieberg. Zu diesem Antrag gab es keine Einwände des Gemeinderates. Die Lagerhalle soll vollumfänglich frei stehen, um einerseits im Brandfall ein ebenerdiges Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen, andererseits um eine leichtere Erreichbarkeit bei anfallenden Wartungen oder anderen Notwendigkeiten zu ermöglichen.
Baugrenzen
minimal überschritten
Das beantragte Gebäude überschreitet die festgesetzte Baugrenze an vier Stellen minimal, was jedoch angesichts der Gebäudegesamtgröße unerheblich ist. Ein zur Sitzung anwesender Vertreter des Antragstellers erläuterte zu den Fragen der Gemeinderäte die Beweggründe. Im Ergebnis wurde das Vorhaben vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und die minimale Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestattet, wobei ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen ist.