Zahlungserinnerung nicht mehr per Post
Mühldorf – Ab sofort stellt die bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein. Diese Schreiben erinnerten bisher per Brief an anstehende regelmäßige Zahlungstermin