Zahlungserinnerung nicht mehr per Post

von Redaktion

Mühldorf – Ab sofort stellt die bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein. Diese Schreiben erinnerten bisher per Brief an anstehende regelmäßige Zahlungstermine. SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen bieten Bürgern komfortable Möglichkeiten, ihren regelmäßigen Zahlungen termingerecht nachkommen zu können. Selbstverständlich werden die Höhe der Vorauszahlungen sowie deren Zahlungszeitpunkt auch weiterhin aus dem entsprechenden Steuerbescheid ersichtlich sein. Warum diese Veränderung? Moderne Bezahlmöglichkeiten wie das SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung eines Dauerauftrags ermöglichen eine bequeme, sichere und pünktliche Abwicklung von Vorauszahlungen. Der Anteil der Papierüberweisungen ist stark rückläufig; Papier, Druck und Versand verursachen hohe Kosten. Durch die Umstellung spart das Finanzamt Papier und schont die öffentlichen Mittel. Das Lastschriftverfahren sorgt dafür, dass Zahlungen automatisch und termingerecht erfolgen – ohne erneute Erinnerung per Post.

Artikel 3 von 11