Neue Regeln für Einheimischenmodell

von Redaktion

Gemeinderat Pfaffing behandelt das neue Baugebiet „West 5“

Pfaffing – Die Gemeinde gibt sich neue Richtlinien für das Einheimischenmodell. In der jüngsten Gemeinderatssitzung sind dazu grundlegende Beschlüsse gefasst worden. Von Bedeutung ist das vor allem für das neue Baugebiet „West 5“, dessen Parzellen sich unmittelbar vor der Vergabe befinden.

Erforderlich sind die neuen Regelungen aufgrund der Gesetzgebung durch die Europäische Union mit der Maßgabe, dass grundsätzlich niemand ausgeschlossen werden dürfe. Dennoch erleichtern nun Zugangs- und Bewertungskriterien Menschen aus der Gemeinde den Bau eines eigenen Hauses.

Demnach gibt es zuerst einmal beim Einkommen Obergrenzen, Paare werden miteinander veranlagt und es dürfen auch kein Wohneigentum oder kein weiteres bebaubares Grundstück vorhanden sein. Gefordert wird eine Auskunft über die Vermögensverhältnisse. Festgelegt wurde dabei eine Einkommensgrenze von 57.000 Euro im Jahr. Gut wirken sich unter anderem die Wohndauer und ein Arbeitsplatz in der Gemeinde aus sowie ein ehrenamtliches Engagement. Kinder und pflegebedürftige Personen werden ebenfalls angerechnet.

Festgelegt sei damit der Rahmen, erklärte Geschäftsstellenleiter Christian Thomas. Noch im April könnte das Regelwerk mit Zahlen versehen sein, sagte er. Das sollte dann als Grundlage auch für andere Baugebiete gelten.

Im ersten Abschnitt des Baugebietes „West 5“ stehen nun sieben Einfamilienhäuser und zwei Doppelhaushälften zur Vergabe an. Dabei könnten auch drei Parzellen im Erbbaurecht neue Besitzer finden.

Dazu gab es noch die Diskussion, ob damit kleinere Grundstücke gemeint seien, wie von Max Wegmaier (UBG) vorgeschlagen, um den Hausbau auch für Interessenten mit geringerem Einkommen zu ermöglichen oder um andererseits damit größere Parzellen erschwinglicher zu gestalten.

Der Beschluss für diese grundsätzlichen Regeln fiel einstimmig. Im nächsten Schritt sollen genaue Zahlen ermittelt werden. kg

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