Obing – In Ilzham sollen große Batteriespeicher entstehen – doch nur eines der beiden geplanten Projekte hat im Obinger Gemeinderat eine erste Hürde genommen. In der jüngsten Sitzung befasste sich das Gremium mit zwei Anträgen auf Vorbescheid für Batteriespeicheranlagen im Bereich der bestehenden Biogasanlage.
Für die Flurnummer 2031 in der Gemeinde Albertaich wurde der Gemeinderat gebeten, zu klären, ob ein Batteriespeicher mit den Maßen 20 mal 15 Meter im Außenbereich zulässig ist. Geplant sind ein Batteriespeicher mit einer Nennleistung von 2,5 Megawatt, ein Wechselrichter sowie ein Trafo mit Überspannschutz. Die Anlage soll maximal 2,90 Meter hoch werden und mit einem 1,80 Meter hohen Zaun eingefriedet werden.
Projekt liegt
im Außenbereich
Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, ist es nur zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist, der Speicher der Einbindung in das Gesamtsystem der bestehenden Biogasanlage am Anwesen Ilzham 18 dient und ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dieser Anlage besteht. Laut Vorantrag soll der Speicher der Flexibilisierung, Netzintegration und Vermarktungsoptimierung der erneuerbaren Energieerzeugung des Betriebes dienen. Maßgeblich ist zudem, dass die Speicherleistung die elektrische Erzeugungsleistung der privilegierten Biogasanlage nicht überschreitet; die Dimensionen der Anlage müssen über das Landratsamt geprüft werden.
Bürgermeister Sepp Huber erläuterte, es handle sich um einen sogenannten Grünstromspeicher, der die im Betrieb erzeugte Energie zwischenspeichere und damit den gesetzlichen Vorgaben für eine Errichtung entspreche. Zu klären sei jedoch die Standortfrage, so Huber. Der räumlich-funktionale Zusammenhang mit der Biogasanlage sei aufgrund der Entfernung grundsätzlich vom Landratsamt zu beurteilen.
Die Lage der geplanten Speicheranlage an der Grundstücksgrenze zum nördlichen Nachbarn führte im Gremium zu einer längeren Diskussion. Gemeinderat Armin G. Plank (PAO) vertrat die Ansicht, die Speicheranlage sei in der Nähe der bestehenden Biogasanlage zu platzieren. Dies erachtete auch Albert Löw (FW) als angebracht. Für Löw wie auch für Gemeinderat Rupert Freiberger (CSU) wäre eine konzentrierte Situierung der Anlagen sinnvoller.
Mit Zustimmung des Gemeinderates erhielt der Antragsteller das Wort. Er erläuterte, dass es auch möglich wäre, den Standort seiner geplanten Anlage in die Nähe eines weiteren Speichers zu verlegen, der von einem anderen Vorhabensträger geplant ist.
Am Ende stimmte das Gremium mit einer Gegenstimme dem Antrag auf Vorbescheid zu – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Landratsamt den räumlich-funktionalen Zusammenhang zur Biogasanlage bejaht. Die Gemeinde besteht zudem auf einer Verlagerung des Batteriespeichers an die Hofstelle. Eine Umsetzung des Vorhabens in der Nähe der bestehenden Wohnbebauung von Ilzham soll vermieden werden. In den endgültigen Unterlagen zum Bauantrag ist außerdem eine ausreichende Eingrünung im Sichtbereich der Anlage darzustellen.
Über einen weiteren Antrag auf Vorbescheid hatte der Gemeinderat für die Flurnummer 2035 in Ilzham zu entscheiden. Dort soll ein privilegierter Batteriespeicher mit den Maßen 25 mal 20 Meter entstehen. Die Antragstellerin möchte in einem Vorbescheidsverfahren klären lassen, ob das Vorhaben grundsätzlich umsetzbar ist. Geplant sind zwei Batteriespeicher als sogenannte Graustromspeicher mit jeweils 2,5 Megawatt Nennleistung, ein Wechselrichter, zwei Trafos sowie ein Überspannschutz. Die Anlage soll ebenfalls maximal 2,90 Meter hoch werden und mit einem 1,80 Meter hohen Zaun eingefriedet werden. Auch dieses Vorhaben liegt im Außenbereich.
Aus den Planunterlagen geht hervor, dass sich die Anlage rund 45 Meter vom Umspannwerk entfernt befindet und damit die Entfernungsbegrenzung eingehalten wird. Die geforderte Nennleistung mit zwei mal 2,5 Megawatt sowie die Flächenbegrenzungen werden laut Unterlagen erfüllt. Unklar blieb jedoch, wie die Erschließung konkret erfolgen soll. Nach den Erläuterungen entwickelte sich im Gremium eine rege Diskussion. Gemeinderatsmitglied Armin G. Plank (PAO) wies eingangs darauf hin, dass das Zugriffsrecht des Netzbetreibers noch offen sei und er derartigen Anträgen nur zustimmen werde, wenn diese Punkte geklärt sind. Bürgermeister Huber stellte klar, der Antrag sei baurechtlich zu beurteilen; die Gemeinde könne keinen Einfluss auf vertragliche Regelungen zwischen Antragsteller und Netzbetreiber nehmen.
Rupert Freiberger (CSU) bezeichnete es als fragwürdig, warum derart gesplittete Anträge dem Gremium vorgelegt werden, was auch Gemeinderat Hans Schloder hinterfragte. Ingrid Wimmer (PAO) betonte, ihr sei eine großzügige Eingrünung der Anlage sehr wichtig.
Fragen
und Bedenken
Florian Maier (CSU) erklärte, er habe bei dem Vorhaben insgesamt ein ungutes Gefühl. Löw wiederum fand es bedenklich, dass drei Anträge zu einem Graustromspeicher vorliegen, obwohl letztlich nur einer realisiert werden solle. Angesichts der offenen Fragen und der Bedenken lehnte der Gemeinderat den zweiten Antrag auf Vorbescheid für die Graustromspeicheranlage schließlich einstimmig ab.