Mühldorf – In Deutschland sind aktuell über fünf Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb: Ein großes Potenzial für die Energiewende. Denn ein wesentlicher Teil des erzeugten und nicht verbrauchten Stroms fließt ins Netz und wird vergütet. Ab dem 1. Juni 2026 gibt es nun eine weitere Option: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, darf Solarstrom ohne umfangreiche bürokratische Vorgaben an seine Nachbarn abgeben, wie das Landratsamt Mühldorf informiert. Mit der Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz entsteht erstmals eine rechtliche Grundlage für das Energy Sharing. Wer den Strom abgibt, darf ein angemessenes Entgelt hierfür vereinbaren. Damit Strommengen richtig zugeordnet werden können, funktioniert Energy Sharing nur dann, wenn alle beteiligten Haushalte mit intelligenten Messsystemen, Smart Meter genannt, ausgestattet sind.
Ein Teil der Einnahmen aus der nachbarschaftlichen Abgabe des Stroms muss allerdings an den örtlichen Verteilnetzbetreiber abgeführt werden. In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharings 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Die Energie-Fachleute beraten mehrmals im Monat in den kostenfreien Bürger-Energiesprechstunden. Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung entweder im Landratsamt Mühldorf bei Andrea Schuur unter Telefon 08631/699357 oder bei der Hotline des Verbrau- cherService Bayern unter Telefon 0800/809802400.