Streit um Steuergeheimnis: Wort steht gegen Wort

von Redaktion

Hat Ramerbergs Bürgermeister das Steuergeheimnis missachtet? Nach einer Anzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft. Der Rathauschef streitet nicht ab, Gemeinderäten Steuerdaten vorgelegt zu haben, sieht sich aber im Recht. Nun steht Wort gegen Wort, wer die Einsichtnahme ursprünglich gefordert hat.

Bürgermeister Manfred Reithmeier Foto Kirchgraber

Ramerberg – Manfred Reithmeier (UWR), wiedergewählter Bürgermeister von Ramerberg, streitet nicht ab, Gemeinderäten Steuerdaten von Unternehmen zur Einsicht vorgelegt zu haben. Ein Vorgang, der nach einer Anzeige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein ausgelöst hat.

Die Offenlegung sei jedoch in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderates geschehen, so Reithmeier. Die Gewerbesteuerübersicht sei den Gemeinderatsmitgliedern ausschließlich kurzzeitig zur Einsicht vorgelegt worden – ohne Verteilung, ohne Versand und ohne Möglichkeit zur Mitnahme oder fotografischen Dokumentation. Dies sei den Ratsmitgliedern ausdrücklich mitgeteilt und mit der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Rott-Ramerberg abgesprochen worden, so Reithmeier in einer Stellungnahme.

Das sagt die
Verwaltungsgemeinschaft

Maximilian Brockhoff, Leiter der VG-Geschäftsstelle, bestätigt auf Anfrage die Absprache Reithmeiers mit der VG: Der Bürgermeister habe sich „vor der Gemeinderatssitzung nach der Rechtmäßigkeit einer Information an den Gemeinderat als Ganzes“ bei ihm erkundigt. Brockhoff habe ihm mitgeteilt, „dass dies aus meiner Sicht in nicht öffentlicher Sitzung unproblematisch möglich sei“.

Claudia Schaber, Vereinsvorsitzende der Neuen Ramerberger Liste (NRL) und Diplom-Verwaltungswirtin, kritisiert jedoch zwei Punkte: Erstens habe der Rathauschef in seiner Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren behauptet, der Antrag auf Einsicht sei von der NRL gekommen. Sie betont im Namen der NRL-Ratsmitglieder: „Die Darstellung von Bürgermeister Manfred Reithmeier, wonach die Offenlegung von Gewerbesteuerdaten auf einen förmlichen Antrag der Neuen Ramerberger Liste zurückgegangen sei, entspricht nach unserer Kenntnis nicht den Tatsachen.“

Sie sei zwar in den Sitzungen nicht vor Ort, nach Rücksprache mit den Gemeinderatsmitgliedern der NRL stehe für sie trotzdem fest: Es habe einen solchen Antrag nicht gegeben. Dem widerspricht der Anwalt von Reithmeier, Sebastian Heidorn: „Der Antrag erfolgte in nicht öffentlicher Gemeinderatssitzung am 1. Juli 2025 und wurde mündlich durch zwei Mitglieder der NRL gestellt.“ Dies habe nicht nur der Bürgermeister bestätigt, sondern hätten auch andere Mitglieder der UWR getan.

Schaber bleibt dabei: Die NRL habe keinen Antrag gestellt: „Ich kann daher nicht nachvollziehen, weshalb die Neue Ramerberger Liste in diesem Zusammenhang als Auslöser genannt wird.“

„Klare fachliche
Einschätzungen“?

Fakt sei laut Schaber zweitens, dass der Bürgermeister eingeräumt habe, Gewerbesteuerdaten im Gemeinderat vorgelegt zu haben. Das ist auch aus dem Protokoll einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vom September zu entnehmen, dessen Niederschrift vom Gemeinderat genehmigt worden ist. Das Protokoll führt aus, dass NRL-Gemeinderatsmitglied Konrad Fuchs sich unter dem Punkt Anfragen erkundigt habe, ob er die vom Bürgermeister „in der letzten Sitzung (besagte Juli-Sitzung, Anmerkung der Redaktion) den Mitgliedern zur Kenntnis gegebene Liste mit den Gewerbesteuereinnahmen“ ebenfalls einsehen könne. Dies soll laut Niederschrift vom Bürgermeister bejaht worden sein. NRL-Mitglied Konrad Fuchs bestätigt, dass er diese Anfrage gestellt habe, weil er in der Juli-Sitzung nicht anwesend gewesen sei.

Doch Schaber bleibt dabei: „Auch ein möglicher Antrag aus dem Gemeinderat wäre keine Grundlage, geltende rechtliche Vorgaben zu umgehen. Wir weisen daher ausdrücklich zurück, dass uns in dieser Angelegenheit eine Verantwortung zugeschrieben wird.“

Zur rechtlichen Einordnung würden „klare fachliche Einschätzungen“, unter anderem vom bayerischen Gemeindetag, vorliegen. Schaber verweist auf eine Aufklärungsschrift aus dem Jahr 2018. Die Pressestelle des Gemeindetages teilt auf Anfrage mit, zu konkreten Fällen wie jenen in Ramerberg keine Stellung zu nehmen. Zur allgemeinen Rechtslage, wie Amtsinhaber mit Steuergeheimnissen umgehen müssen oder sollten, verweist der Gemeindetag auf die von Schaber genannte Schrift aus dem Jahr 2018. Sie erläutert auf sechs Seiten die komplexe Rechtslage. Zusammenfassend schreibt Georg Groiße Verspohl: „Das Steuergeheimnis ist auch bei der Offenbarung steuerlicher Tatsachen durch die Verwaltung gegenüber dem Gemeinderat zu beachten.“ Jegliche Mitteilung steuerlicher Daten sei darauf zu prüfen, ob hierfür eine Befugnis vorliege. Die Datenschutzgrundverordnung habe die Sachlage weiter verschärft.

Hochsensibles Thema
des Datenschutzes

Es handelt sich also in der Tat um ein hochsensibles Datenschutz-Thema. Probleme diesbezüglich sind nicht neu in Ramerberg: 2025 wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München ein jahrelanger Rechtsstreit um einen anonym in den Gemeindebriefkasten geworfenen USB-Stick mit privaten E-Mails entschieden. Reithmeier soll in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Auszüge verlesen haben. Wer den Stick erstellt und die privaten E-Mails von Reithmeier-Kritikern wie seinem Vorgänger Georg Gäch gestohlen hat, konnte nie geklärt werden. Das Verwaltungsgerichtsverfahren wurde eingestellt, die Gemeinde Ramerberg hatte die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Muss Reithmeier nun die Verantwortung für die Offenlegung der Steuerdaten tragen? Tatsache ist: Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen. Ramerberg bemüht sich seit Jahren um eine Verbesserung der Haushaltslage, um hohe Investitionen etwa für die Wasserversorgung stemmen zu können. Unter anderem geht es um eine Erweiterung des umstrittenen Gewerbegebietes Sendling.

Es war anscheinend auch Anlass für den aktuellen Fall: VG-Geschäftsstellenleiter Brockhoff erklärt, dass im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Sendling im Gemeinderat unterschiedliche Einschätzungen zur Höhe der Gewerbesteuerzahlungen einzelner Firmen vorhanden gewesen seien. Ein Mitglied der NRL/FWR habe Bürgermeister Reithmeier im Zuge dessen aufgefordert, dem Gemeinderat die entsprechenden Gewerbesteuerzahlungen zur Einsichtnahme vorzulegen.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat wegen dieser Offenlegung der Gewerbesteuerdaten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze. Es gelte die Unschuldsvermutung. Zum aktuellen Stand schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage: „Die Gewährung rechtlichen Gehörs an verschiedene Verfahrensbeteiligte ist noch nicht abgeschlossen. Erst danach wird über das weitere Vorgehen entschieden.“

Juristische
Unterstützung

Für das Ermittlungsverfahren hat sich Reithmeier juristische Unterstützung geholt. Zu diesem Schritt teilt sein Anwalt mit: „In der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 4. November 2025 wurde seitens der Gemeinde beschlossen, Herrn Bürgermeister Reithmeier für das Verfahren einen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen.“

Der Gemeinderat von Ramerberg hatte im August 2023 mit den Stimmen der UWR mehrheitlich beschlossen, bis zu 15.000 Euro für juristischen Beistand „zur Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde“ bereitzustellen. Damals ging es allerdings um die „Darstellung und Berichterstattung sowie Richtigstellung und Beantwortung von Presseanfragen“. Wenn „unwahre und ehrenrührige Behauptungen“ veröffentlicht würden, solle dagegen rechtlich vorgegangen werden. Hintergrund waren bei diesem Beschluss Auseinandersetzungen um die Berichterstattung rund um den geplatzten Sportplatzbau in Zellerreit. Die Neue Ramerberger Liste betont, sie hoffe auf Klärung der Angelegenheit, denn sie habe „kein Interesse an weiteren Gräben in der Gemeinde, sondern möchte sich weiterhin konstruktiv und engagiert in die Gemeinderatsarbeit einbringen“. Auf mehr Zusammenarbeit statt Konfrontation setzt auch die neue Wählergemeinschaft „Gemeinsam für Ramerberg“. Sie hat es mit drei Mitgliedern in den Gemeinderat geschafft. Ein Teil war ursprünglich in der NRL aktiv. Diese hat sich durch die Aufspaltung von sechs auf drei Sitze verkleinert. Die Bürgermeister-Gruppierung UWR hat wie 2020 sechs Sitze erhalten.

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