Die Grenzen des Wachstums

von Redaktion

Gemeinderat Pfaffing behandelt Einwände zum Flächennutzungsplan

Pfaffing – Für die Bereiche innerhalb des Bebauungsplans „Pfaffing-Nordost“ und „Agri-Fotovoltaikanlage Hart“ ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde anzugleichen. Über Einwände und Stellungnahmen von Behörden innerhalb des Verfahrens sprach der Gemeinderat in seiner Sitzung.

Dabei wurde auch deutlich, wo sich die Grenzen des Wachstums befinden. Einwände aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit behandelte das Gremium bereits im Januar. Nach einer neuen Auslegung mit diesen beschlossenen Änderungen lagen nun neue Rückmeldungen vor. Das Erzbischöfliche Ordinariat schlug vor, eigenen angrenzenden Grund nicht als „Fläche für die Landwirtschaft“ zu kennzeichnen, sondern sie als „mittel- oder langfristige bauliche Entwicklungsperspektive“ zu erhalten.

Vorgaben des
Landesentwicklungsplans

Dem Wunsch wollte die Gemeindeverwaltung und auch der Gemeinderat jedoch nicht entsprechen und verwiesen darauf, dass mit dem Baugebiet „West 5“ die Entwicklung von Wohnfläche absehbar abgeschlossen sei. Dieses Vorgehen entspreche auch den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes. Weiterhin bedauerte die Handwerkskammer die Umwidmung von Mischgebietsflächen in ein Sondergebiet alleine für den Einzelhandel, genauer den Edeka-Markt, und nicht für weiteres Gewerbe. Aber auch hier befand der Gemeinderat, dass die städtebauliche Entwicklung „als weitgehend abgeschlossen zu betrachten ist“. Die Abteilung Hoch- und Tiefbau des Landratsamtes wies auf den Abstand der Bäume zur Kreisstraße von siebeneinhalb Metern hin. Das möchte die Gemeinde jedoch so belassen. Der Satzungsbeschluss fiel wie auch die anderen Abstimmungen geschlossen aus. Auch die Agri-Fotovoltaikanlage bei Hart, die Strom für die Molkerei Alpenhain erzeugen soll, verlangt nach einer Änderung des Flächennutzungsplans. Dafür galt es, Stellungnahmen abzuwägen. Von den Bürgern, so ist festgehalten worden, lagen dazu keine Einwände vor. Vielmehr haben sich Betroffene bei einem Ortstermin auf Änderungen im Bebauungsplanverfahren verständigt. Das habe jetzt auf den Flächennutzungsplan keinen Einfluss. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betrachtete die Abstände der Pflanzen zueinander und stellte fest, dass „Schattenwurf der Baumkronen zu Ertragsminderung führen“ könnte. Die Abteilung Bauleitplanung im Landratsamt forderte, dass „bereits auf Flächennutzungsplanebene Belange des Landschaftsschutz … dem Grunde nach geklärt sein“ sollten. Dem hielt die Verwaltung entgegen, dass der aktuelle Stand der Flächen, entsprechend der Vorgaben, dargelegt worden sei. Die Untere Naturschutzbehörde vermisste „eine differenzierte Darstellung zwischen Wald und Hecken“. Mit einer Gegenstimme ist der Feststellungsbeschluss mit 14 zu eins gefasst worden. kg

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