Erschließung soll über städtische Flächen erfolgen

von Redaktion

Skepsis im Ausschuss bei Ausweichparkplatz in der Reitmehringer Megglestraße – Zustimmung zu temporärer Anlage

Wasserburg – 38 Stellplätze östlich der Megglestraße sollen im Rahmen der alternativen Parkplatzanlage entstehen. Wegen der Großbaustelle sind Stellplätze für die Firma während der aktiven Bauphase nicht vorhanden und fallen weg. Die Notwendigkeit für Ausgleichsparkflächen sieht die Firma Meggle als gegeben an und hat daher auf eigenem Grundstück beim Landratsamt Rosenheim eine Baugenehmigung für einen Ausweichparkplatz beantragt.

Das entsprechende Grundstück befindet sich in der Nähe des ehemaligen Bahnübergangs. Derzeit wird ein komplett neues Verwaltungsgebäude inklusive Tiefgarage gebaut. Nach dessen Fertigstellung soll der Ausweichparkplatz wieder weichen. Die Nutzungsdauer beschränkt sich laut Antrag auf maximal zweieinhalb Jahre.

Die Erschließung ist gesichert, soll aber nach Angaben Meggles über Flächen der Stadt Wasserburg erfolgen, weswegen die Liegenschaftsverwaltung der Stadt eingebunden wurde und der Antrag in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses am 15. April auf dem Tisch der Mitglieder landete. Der Oberboden soll in einer Tiefe von 20 Zentimetern abgetragen werden. Die Befestigung des Untergrunds soll auf einer Fläche von rund 860 Quadratmetern durch die Aufbringung eines temporär verdichteten Kiesbelags erfolgen. Der Untergrund soll durch Schutzmatten geschützt werden.

Die Abgrenzung zum östlich angrenzenden Grundstücksbereich erfolgt durch einen eingegrünten und maximal zwei Meter hohen Böschungshügel. Nach dem Nutzungszeitraum, der die üblichen Büroarbeitszeiten werktags betrifft, soll der Bereich wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden.

Christian Stadler (Grüne) störte sich an dem Begriff „temporär“. Dies könne seiner Einschätzung zufolge schließlich auch einen Zeitrahmen von 50 Jahren einschließen. Plötzlich sahen sich die Ausschussmitglieder mit der in ihren Augen berechtigten Frage konfrontiert: „Inwiefern ist es gesichert, dass die Parkfläche auch wirklich nur vorübergehend entsteht?“

Um auf Nummer sicher zu gehen, formulierten sie den Beschlussvorschlag inklusive einer Frist: Das Einvernehmen für das Vorhaben wird erteilt, allerdings nur für eine temporäre Parkplatzanlage für einen Zeitraum von bis zu maximal vier Jahren. Dies begrüßte der Bauausschuss einstimmig. Marina Birkhof

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