Albaching – Die Beschlussfassung zum Neubaugebiet Albaching-Kreuzstraße bildete den Themenschwerpunkt in der jüngsten Sitzung des Albachinger Gemeinderates.
In der einleitenden Bürgerfragestunde wurden Einzelthemen wie ein aufzufüllender Seitenstreifen an der Straße in Grasweg, zu tief liegende Gullydeckel in Dieberg und der marode Zustand einer Bachbrücke formuliert. Seitens der Gemeinde erfolgte die Zusage, sich um die vorgetragenen Anliegen zu kümmern.
Die Besprechung der vorliegenden Bauanträge führte zu einstimmigen positiven Ergebnissen: Ein Antragsteller in Albaching beantragte eine sogenannte „isolierte Befreiung“ zur Errichtung eines Gartenhäuschens.
Flach- statt
Satteldach
Die genehmigungsfrei mögliche Grundfläche wird überschritten, gleichzeitig soll ein Flachdach anstatt eines Satteldaches verbaut werden. Angesichts der vorgetragenen Begründung für die Überschreitung und die Ausbildung eines Flachdaches stimmt der Gemeinderat im Rahmen der im Baugesetz möglichen Abweichungen zu.
Ein weiteres Vorhaben ist die Errichtung eines biologischen Masthähnchenstalles mit Auslauf in der Gemarkung Utzenbichl. Das Vorhaben des Antragstellers ist grundsätzlich genehmigungsfähig.
Der einzige Diskussionspunkt war die Versorgung mit Brauchwasser, da die gemeindliche Trinkwasserversorgung aufgrund der geringen Dimension der Leitung in diesem Bereich keine Brauchwasserversorgung ermöglicht. Vor diesem Hintergrund hat sich der Antragsteller um eine eigene Versorgung (private Quelle oder Brunnen) zu kümmern.
Einen sehr ausführlichen Tagesordnungspunkt bildete die Diskussion zur Bauleitplanung des Bebauungsplanes Albaching-Kreuzstraße. Es ging hier um die Behandlung der im Rahmen der Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Zum Verfahren gab es dabei keinerlei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit. Ebenso wurde bemerkt, dass von vielen angefragten Behörden, Stellen und Ämtern keine Rückmeldungen oder Stellungnahmen erfolgten, da die Belange der entsprechenden Stelle nicht tangiert werden.
Zugleich erfolgten jedoch zahlreiche redaktionelle Hinweise von einigen Behörden, die in die Beschlussvorlage entsprechend eingearbeitet werden. So wurde unter anderem angemerkt, dass in der Vorlage von Garagen, Carports und Stellflächen gesprochen wird. Der Begriff Carport ist zu entfernen.
Weiter wurde die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes, wonach ausschließlich für Flachdächer eine Begrünung festzusetzen ist, zur Kenntnis genommen.
Lichtverschmutzung
nimmt breiten Raum ein
Einen breiten Raum nahm das Thema Lichtverschmutzung ein. Hier schlägt die Untere Naturschutzbehörde vor, die nächtliche Außenbeleuchtung mit Baustrahlern zu untersagen. Ebenso sollen nur nach unten strahlende Leuchten verwendet werden, die mit Bewegungsmeldern aktiviert werden. Dieser Punkt wurde zur Kenntnis genommen, wobei der Hinweis erfolgte, wonach der zeitlich begrenzte Einsatz von Baustrahlern nicht Gegenstand eines Bebauungsplanes ist.
Weitere Hinweise gab es zu den Themen Hochwasserschutz, Schallschutz, den Glasfaserkabeln in rund 70 Metern Entfernung und dem Nachweis von Sichtdreiecken in den Zufahrten. Hierzu wurde angemerkt, dass diese Punkte bereits, soweit notwendig, in der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes enthalten sind.
Im Ergebnis wurde der Bebauungsplan Albaching- Kreuzstraße samt Umweltbericht und inklusive den beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung verabschiedet und damit die Verwaltung mit dem weiteren Verfahren beauftragt.
Im Zuge der Flurneuordnung sind Ausgleichsflächen in das Eigentum der Gemeinde Albaching übergegangen, künftig ist die Gemeinde für den Unterhalt dieser Flächen zuständig. Bürgermeister Schreyer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinde in Ermangelung eines eigenen Bauhofs unter anderem auf die Mithilfe von Landwirten angewiesen ist. Es ist angedacht, sich in regelmäßigen Abständen mit den Beteiligten zu treffen, um eine Abstimmung der Maßnahmen vorzunehmen.
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Märzsitzung können mehrere Themen veröffentlicht werden: Im Gemeindegebiet Albaching sind 97 Straßenleuchten im Bestand, die nun durch LED- Leuchten ersetzt werden sollen. Das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH wird angenommen. Für das Neubaugebiet Kreuzstraße erhält die Firma Dimpflmeier den Zuschlag für die Erschließung. Ebenso wird die Sanierung der Frühlingsstraße an die Firma Dimpflmeier vergeben. Am Gebäude Wasserburger Straße 2A soll die PV-Anlage erneuert werden. Hierzu wird Bürgermeister Rudolf Schreyer ermächtigt, Gespräche mit den Anbietern in Sachen Materialqualität und Gewährleistung zu führen.
Abschließend berichtete Bürgermeister Schreyer noch über die durchgeführte Sanierung des Kreisverkehrs durch den Landkreis, die nun abgeschlossen ist.
Pufferspeicher für
Heizanlage verbaut
Gemeinderat Bernhard Mayer berichtete über den aktuellen Baustand der Heizanlage zur Nahwärmeversorgung. Mittlerweile sind zwei Pufferspeicher mit jeweils 15.000 Liter Volumen verbaut, das Ziel ist, ab Beginn der Heizsaison im Oktober zunächst in der Frühlingsstraße Fernwärme anzubieten.
Zum Schluss der öffentlichen Sitzung dankte Bürgermeister Schreyer den ausscheidenden Gemeinderäten Rita Neumann, Marlene Langmeier, Bernhard Mayer und Stephan Schwimmer für ihre bis zu 18 Jahre aktive konstruktive Mitarbeit im Gemeinderat. Zum Dank für die geleistete Arbeit gibt es noch eine gesonderte Abschiedsfeier.