Babensham – Eine wahre Marathonsitzung absolvierte der noch amtierende Gemeinderat mit dem scheidenden Bürgermeister Sepp Huber. In der Sitzung ging es ausschließlich um die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, die einzig das Ziel hatte, darüber abzustimmen, wie sich die Gemeinde in den nächsten Jahren hinsichtlich einer Neuausweisung von Baugebieten positioniert.
Nur beraten,
nicht beschließen?
Gleich zu Beginn der Sitzung stellte Gemeinderat Roger Diller den Antrag, man möge in der heutigen Sitzung lediglich beraten und keine Beschlüsse fassen, da die umfangreichen Sitzungsunterlagen erst vor wenigen Tagen verteilt wurden, und so kaum die Möglichkeit bestand, sich ausreichend einzulesen.
Hierzu entgegnete Sepp Huber, die in der Vorlage zu behandelnde Thematik sei seit über einem Jahr bekannt, also keine „Überraschung“, und die Einladung sei rechtzeitig ergangen.
Der Bürgermeister ließ abstimmen, der Antrag von Roger Diller wurde mit einer einzigen Gegenstimme abgelehnt.
In seiner Einleitung formulierte Huber das Ziel, anhand der heute zu fassenden Beschlüsse eine vernünftige Entwicklung der Gemeinde für die nächsten zehn bis 15 Jahre sicherzustellen, und dabei immer gut abzuwägen, welche Chancen eventuelle Risiken beinhalten.
Bedenken
und Anregungen
Zur Unterstützung dieses Vorhabens waren in der Sitzung Regina Linnerer vom Architekturbüro Jocher, Regine Müller als Landschaftsarchitektin, Bernhard Unterreitmeier vom Ingenieurbüro aquasoli und Richard Steiner vom Ingenieurbüro Infra vor Ort mit anwesend.
Im ersten Teil der Sitzung wurden die im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie Bedenken und Anregungen besprochen.
Am Verfahren wurden insgesamt 31 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt, hiervon hatten 20 Beteiligte nicht reagiert.
Von den elf reagierenden Stellen waren zwei ohne Einwände, bezüglich der verbleibenden neun Stellen, die Einwände vorbrachten, musste der Gemeinderat sogenannte „Abwägungsbeschlüsse“ fassen.
Die Einwände der Bauleitplanungsplanung des Landratsamtes Rosenheim wurden im Wesentlichen wie folgt verändert: Die Ausweisung eines Wohngebietes in Schambach wird nicht weiterverfolgt, das Gelände soll weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
Das Neubaugebiet in Tötzham wird von 1,3 auf nunmehr 0,6 Hektar verkleinert, somit verbleibt ein größerer Abstand zum Moos.
Im Bereich Penzing Nord wird an der Planung eines Wohngebietes festgehalten, da der Siedlungstyp fortgeführt wird und die Vorteile der bestehenden Erschließung überwiegen.
Insgesamt ist es für die Gemeinde von Bedeutung, die Siedlungsstruktur so zu verteilen, dass alle fünf ehemals selbstständigen Gemeindeteile einigermaßen gleichmäßig bebaut werden, um gewachsene Strukturen, wie zum Beispiel die fünf Feuerwehren, zu erhalten. Damit soll auch den Raumordnungszielen des Landesentwicklungsprogrammes Rechnung getragen werden, insbesondere soll die Abwanderung jüngerer Bevölkerungsgruppen verhindert und die Sicherstellung von Arbeitsplätzen und der allgemeinen Daseinsvorsorge ermöglicht werden.
Woher nehmen,
wenn nicht stehlen?
Für die Bereiche Babensham, Penzing und Tötzham wurden die jeweiligen örtlichen Konstellationen dargestellt und besprochen. So ergeben sich aktuell in Babensham keinerlei neue Möglichkeiten, in Penzing sind zwei und in Tötzham eine Parzelle zur Erschließung angedacht.
Woher nehmen und nicht stehlen? Diese provokante Frage stellte Bürgermeister Huber im Laufe der Diskussion den Anwesenden.
Im Ergebnis wurden diese grundsätzlichen Planungsüberlegungen ohne Gegenstimme von den Räten befürwortet.
Die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes konnten insofern „befriedet“ werden, als die Teilfläche Schambach aus dem Änderungsumgriff herausgenommen wird.
Für den Bereich Tötzham ergibt sich eine etwas komplexere Situation, nachdem sich das angedachte Baugebiet in der Nähe des angrenzenden „Eidinger Mooses“ befindet. Für das Eidinger Moos wurde in einem Gutachten aus dem Jahre 2018 ein Gesamteinzugsgebiet von rund 5,8 Quadratkilometern errechnet. Im Vergleich dazu nimmt das auf nunmehr 0,6 Hektar verkleinerte Baugebiet einen Anteil von 0,01 Prozent der Fläche des Einzugsgebietes in Anspruch.
Unabhängig davon hat der Gemeinderat eine Abwägung zu treffen, inwieweit die Interessen des Naturschutzes den Interessen einer regionalen Entwicklungsplanung entgegenstehen. Hierzu wurde wiederholt auf ein Gutachten von Professor Ringler aus dem Jahr 2018 verwiesen, in dem eine weitere Bebauung als nicht sinnvoll abgelehnt wurde. Im Gutachten wurde auch auf ein Kiebitzvorkommen hingewiesen, allerdings wurde lediglich ein verlassenes Nest vorgefunden. Um hier ein aktuelles Bild zu bekommen, wurde ein Ornithologe mit einer Begehung des Gebietes beauftragt. Gleichzeitig liegen seitens des Landratsamtes keine Kartierungen vor, die eine „Belegung“ mit einem Kiebitz zeigen. Sollte aktuell ein Vorkommen festgestellt werden, ist die Gemeinde bereit, ein Habitat oder Ersatzgebiet anzubieten.
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Bedenken bezogen sich zusammengefasst auf die Nähe des Baugebietes zum Eidinger Moos. Interessanterweise wurden dabei von einem Amt die vorgelegten Flächenangaben gänzlich überdimensional bewertet, da eine Fläche von 0,9 Hektar eben 9.000 und nicht 90.000 Quadratmeter ausmacht.
Im Ergebnis wurde jede einzelne Stellungnahme komplett vorgetragen und vom Gemeinderat anhand eines Abwägungs- und Beschlussvorschlags beantwortet. Die Beschlussfassung in dieser Sache endete jeweils in einer Zustimmung mit regelmäßig einer Gegenstimme.
Auch von privater Seite gab es zahlreiche Stellungnahmen, die analog zu den Trägern öffentlicher Belange auf die schützenswerte Flora und Fauna des Eidinger Mooses abzielten. Seitens der Gemeinde wurde auch diesen Beteiligten aufgezeigt, dass der Anteil der zu bebauenden Fläche nur einen ganz geringen Teil des Einzugsgebietes des Eidinger Mooses ausmacht.
Der scheidende Bürgermeister Sepp Huber konnte sich den Hinweis nicht verkneifen, wonach manche Bürger, die gegen die Ausweitung des Baugebietes sind, ihre landwirtschaftlichen Flächen sehr nahe zum Eidinger Moos bewirtschaften, gleichzeitig aber nicht bereit sind, diesen Abstand zu vergrößern. Letztendlich werden damit Stoffe eingetragen, deren Belastung für das Moos signifikant höher ist, als die Ausweisung eines Baugebietes, von dem rund 70 Prozent nicht überbaut werden.
Änderung wird
öffentlich ausgelegt
Der Gemeinderat beschloss im Ergebnis mit einer Gegenstimme die Änderung des Flächennutzungsplanes, der demnächst öffentlich ausgelegt wird.
Wesentlich „geräuschloser“ verlief die Abstimmung über das Baugebiet Laxberg III in Penzing. Das Gebiet hat eine Fläche von 1,2 Hektar und grenzt unmittelbar an das bestehende Baugebiet. Es wird ein Spielplatz verlegt und ein Wendehammer verbaut, sodass kein Durchfahrtsverkehr entsteht.
Zur Abrundung der Sondersitzung wurde auch noch ein Schreiben verlesen, das im Gegensatz zum kontrovers diskutierten Baugebiet Tötzham die Herausnahme einer bisher als potenzielles Baugebiet deklarierten Fläche in Babensham beinhaltete. Hier sind sich die Gemeinderäte einig, keine Änderung durchzuführen, da das betreffende Gebiet Hochwasser gefährdet ist.
Dank für 24 Jahre
Zusammenarbeit
Ganz zum Schluss der Sitzung bedankte sich Sepp Huber für die Zusammenarbeit in den letzten 24 Jahren, er bekam vom Zweiten Bürgermeister Paul Wimmer einen Geschenkkorb überreicht. Gleichzeitig übergab er die Amtskette an seinen Nachfolger Martin Kubiczek.