Eingaben und Einwände zu Pfaffinger Sondergebiet für Einzelhandel

Gemeinderat beschließt Änderungen und billigt Entwurf – Plan wird erneut ausgelegt

Pfaffing – Über das geplante Sondergebiet für den Einzelhandel im Pfaffinger Norden sprach der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung. Dabei sind detaillierte Stellungnahmen zum Bebauungsplan behandelt worden. Dazu gehörten Bedenken von Anwohnern bezüglich des Lieferverkehrs aufgrund des Lärms und des direkt ins Haus blendenden Lichtes der Autoscheinwerfer. Eine mögliche Lösung, so die Anregung, könnte das Verschieben des Edekas nach Norden und die Erschließung des Kindergartens von Süden her sein. Jedoch, so die Verwaltung, scheitere eine Verschiebung am fehlenden Grund. Geprüft wurde hingegen eine andere Zufahrt für Kindergarten und Schule, was jedoch durch die Polizei eine Ablehnung erfahren habe. Am Blendschutz wolle man jedoch „aktiv mitwirken“, wenn es auch ähnliche Konstellationen andernorts gebe, lautete die Antwort. Zum Thema Verkehrslärm gebe es in der Edelweißstraße „aus fachlicher Sicht in der Regel keine nennenswerten zusätzlichen Belästigungen“ wie es im Gutachten heißt. Trotzdem sollte die Geschwindigkeit hier auf 30 Stundenkilometer reduziert werden. Der Rat sah eine „geringfügige Überschreitung“ der Werte, die jedoch der „Mehrwert“ durch den Markt ausgleiche. Anregungen zum Pflanzabstand kamen vom Amt für Ländliche Entwicklung, das Bayernwerk wies auf seine Anlagen und die Leistung der Erschließung von Hausanschlüssen hin und die Telekom stellte Leitungen in Aussicht. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern erwähnte den Zwiespalt beim Erhalt der „Versorgungsstrukturen“ und „Kaufkraftabflüssen“. Die Untere Naturschutzbehörde beschrieb eine drei Meter breite Hecke als Eingrünung und das Aushagern der Ausgleichsfläche mittels eines „detaillierten Pflege- und Entwicklungskonzepts“. Der Hecke wollte der Gemeinderat nicht folgen. Das liefe der Sichtbarkeit des Einzelhandels zuwider. Vorgaben zur Beleuchtung mit Abstrahlwinkel und Lichtfilter sollen dem Artenschutz dienen, Glasflächen seien gegen Vogelschlag zu sichern. Und das Wasserwirtschaftsamt warnte vor Starkregen. Dazu ist mittels eines Gutachtens für den Baugrund dessen Sickerfähigkeit mit dem Ergebnis ermittelt worden, dass Mulden anzulegen und Rigolen einzubauen sind. Berücksichtigt ist in der Planung auch ein früherer Brunnen aus den 1980er-Jahren im Baugebiet „Nord 2“. Die Beschlüsse zu den gefassten Änderungen und die Billigung dieses Entwurfes erfolgten einstimmig, der Plan wird damit noch einmal ausgelegt. kg

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Freitag, 10. Juli 2026
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