Verfahrenszugang nur bei sozialem Engagement
Gemeinderat Pfaffing entscheidet über „Wohnbaulandmodell“
Pfaffing – Mit der bevorstehenden Vergabe von Bauparzellen im Pfaffinger Neubaugebiet „West 5“ befasste sich der Gemeinderat zum wiederholten Male in seiner Sitzung. Waren in vorangegangenen Sitzungen Vergabekriterien besprochen worden, lag nun nach kleineren Änderungen das neue „Wohnbaulandmodell“ zur Abstimmung vor.
Mittlerweile, so erfuhren die Räte, sei die Erschließung abgeschlossen und Zahlen liegen vor. Noch einmal sind Zugangskriterien für das Vergabeverfahren vorgestellt worden. Das beginnt damit, dass der Antragsteller in der Gemeinde kein anderweitiges Wohneigentum besitzen sowie Vermögen und Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen dürfen. Eine Rolle spielt auch der Bezug zum Ort, das soziale Engagement etwa in einem Verein, bis hin zur Zahl der Kinder. Bei vier der zehn Parzellen bei Flächengrößen von insgesamt 462 bis 585 Quadratmetern ist Erbbaurecht möglich. Zum Thema Grundstückspreis stellte Ratsmitglied Tobias Forstner (ÜWG) den Antrag, diesen Quadratmeterpreis aufgrund der gestiegenen Erschließungskosten um gut fünf Euro auf etwa 400 Euro anzuheben. Das lehnte der Rat jedoch mit 14 gegen zwei Stimmen ab.
Sobald nun grundbuchamtliche Voraussetzungen erfüllt seien, wie es vonseiten der Verwaltung hieß, soll die Vergabe erfolgen. Das beschloss der Rat einstimmig. Mit elf gegen fünf Stimmen einigte sich der Rat auf einen Kaufpreis von 395 Euro plus 125 Euro Erschließung je Quadratmeter. Der Erbbauzins beträgt 1,8 Prozent. Eine Formsache war ein einstimmiger Beschluss zur Ablöse der Verbesserungsbeiträge innerhalb der Wasserversorgung für die gemeindeeigenen Grundstücke.