Eiselfing – Im Oktober des vergangenen Jahres setzte die Bundesregierung in Berlin mit dem neuen Paragrafen 246 e im Baugesetzbuch den sogenannten „Bau-Turbo“ in Kraft. Von den Planungen bis zur Genehmigung soll weniger Zeit verbraucht und damit Kosten gespart werden.
Besonders in bestehenden Siedlungsgebieten im Außenbereich erhalten Wohnungsbauvorhaben im Rahmen einer Verdichtung zeitlich befristet eine beschleunigte Bearbeitung. Mit so einem „Bau-Turbo-Antrag“, wie ihn Laurentius Fischer als Amts- und zugleich Bauamtsleiter nannte, lag dem neu gewählten Gemeinderat eine erste harte Nuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.
In der Breitenfeldstraße in Bachmehring möchte ein Bauwerber das bestehende Einfamilienhaus aufstocken und damit eine zweite Wohneinheit schaffen.
Erschlossen werden soll diese mit einer Außentreppe. Auf Säulen möchte der Antragsteller noch einen Balkon anbauen. Die Außenmaße des Gebäudes bleiben bei dem Vorhaben unverändert. „Dem Rat muss bei der Beschlussfassung klar sein, obwohl jede Entscheidung als Einzelfallentscheidung zu beurteilen ist, dass damit Bezugsfälle geschaffen werden“, sagte Laurentius Fischer am Beginn der Beratung. Auf eine Nachfrage aus dem Gemeinderat konnte er noch ergänzen, dass in der Planvorlage die nachbarschaftlichen Interessen eingehalten werden und deren Unterschriften alle geleistet wurden.
Sebastian Pauker (CSU) schlug vor, darüber zu beraten, wie die Gemeinde zukünftig mit Anträgen, die in diese Regelung fallen, grundsätzlich verfahren soll. Der Bauamtsleiter sagte jedoch, man könne in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Juni gerne darüber diskutieren. „Aber in diesem vorliegenden Fall macht das Landratsamt aus irgendwelchen Gründen zeitlichen Druck“. Georg Lichtmannegger (UWE) vertrat die Meinung, der Gemeinderat solle erst einmal Rahmenrichtlinien schaffen und dabei die Gestaltung so im Auge haben, dass das allgemeine Erscheinungsbild erhalten bleibt“. Worauf Manfred Bierwirth sich dafür aussprach, jetzt zu warten, bis dieser Richtlinienrahmen geschaffen ist.
Manuel Latein (UWE) erinnerte den Gemeinderat an den Ur-Bebauungsplan der früheren Gemeinde Bachmehring. Er schlug deshalb vor, die Gelegenheit jetzt zu einer Entscheidung zu nutzen, „bevor wir gleich eine grundsätzliche Bebauungsplanänderung durchführen müssen“. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag sagte er: „Man muss halt in die Höhe bauen, wenn in der Fläche der Platz fehlt“. Worauf mit dem Satz von Thomas Aringer (UWE) „Wenn schon die Nachbarn nichts dagegen haben, sollen wir die Möglichkeit für ein zügiges Bauen zulassen“ der Beratungsteil zu diesem Antrag endete.
Bei der Abstimmung erhielt der Antrag das Einvernehmen des gesamten Gemeinderates. Das letzte Wort bei diesem Vorgang hat zwar die Gemeinde. Was aber nicht das Einholen einer formalen Baugenehmigung nach dem Landesrecht, also vom Landratsamt, ersetzt. bua