Flächennutzungsplan muss angepasst werden

von Redaktion

Gemeinde Eiselfing bringt Verfahren auf den Weg, um Genehmigung eines Batteriespeichers zu ermöglichen

Eiselfing – Wenn es nach den Entscheidungen des Eiselfinger Gemeinderats ginge, könnte der Bereich zwischen dem Weiler Hafenham und dem Ort Alteiselfing eines der Sonnenenergiezentren im nördlichen Landkreis Rosenheim werden. Denn mit zwei zunächst einmal noch nicht zusammenhängenden Vorhaben, die nachhaltige Energie zum Thema hatten, beschäftigten sich die Ratsmitglieder in der jüngsten Sitzung.

Die Gemeinde beabsichtigt dafür, eine Teilfläche eines Grundstücks zwischen der Einfahrt nach Hafenham und in Richtung nach Alteiselfing zum „Sondergebiet Energie“ auszuweisen. Der südliche Bereich des Bebauungsplans „Hafenham“, westlich neben der Staatsstraße, ist im Flächennutzungsplan in Teilen als Gewerbegebiet ausgewiesen. Momentan wird dort noch Kies abgebaut. Diese Arbeiten und die nachfolgende Verfüllung befinden sich jedoch bereits im Abschluss. Für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichersystems muss der Flächennutzungsplan angepasst und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Betreiber der Photovoltaikanlage wäre eine deutsche Projektentwickler-GmbH aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, die im Gemeindeamt schon bekannt ist. Auf eine Nachfrage aus dem Rat stellte der Bürgermeister, Georg Reinthaler, klar, dass die Gemeinde bei dem Vorhaben als Bauherr „nicht dabei ist“.

„Vorstellbar wäre der Einstieg der Bürgerschaft nach dem sogenannten Bürgermodell“, sagte der Bauamts- und Amtsleiter Laurentius Fischer. Ihm war es zusätzlich noch wichtig darauf hinzuweisen, dass bei diesem Projekt „die Gewerbesteuer in der Gemeinde bleibt“.

Michael Maier (CSU) brachte einen anderen Aspekt in diesem Zusammenhang ein. „Wir sollten schauen und prüfen, ob beispielsweise im Falle einer Insolvenz des Betreibers für die Gemeinde ein Vorkaufsrecht erreicht werden kann“, sagte er.

Der Batteriespeicher, der im Bereich des Verkehrskreisels der Staatsstraße entstehen soll, wäre von der Art der Nutzung her im Gewerbegebiet zwar grundsätzlich bereits zulässig. „Aufgrund der Außenbereichslage und der weiten Entfernung zum Umspannwerk ist eine Genehmigungsfähigkeit jedoch nicht gegeben, weshalb ein Bauleitverfahren eingeleitet werden muss“, erklärte Laurentius Fischer die für Bauverwaltungslaien nicht ganz einfach zu verstehende baugesetzliche Sachlage. Die Detailinformationen werden seiner Aussage nach mit dem Bauantrag dann der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

In der Beschlussfassung erhielt die Überplanung zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans jeweils das einstimmige Einvernehmen des Gemeinderates. bua

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