Deutlicher Preissprung beim Wasser

von Redaktion

Neu gewählter Gemeinderat Soyen erhöht Gebühren – Gestiegene Strom- und Personalkosten

Soyen – Der neu gewählte Soyener Gemeinderat hat die Wasser- und Abwassergebühren erhöht. Dieser unpopuläre Schritt erfolgte teilweise mit einer Gegenstimme. Bereits in einer vorherigen nichtöffentlichen Sitzung hatte sich der Gemeinderat auf diesen Schritt innerhalb dieser zum Teil komplizierten Materie verständigt.

Dies betrifft nicht alle Gemeindebürger gleichermaßen, da in vier Gruppen unterschieden wird. Verbraucher beziehen ihr Wasser entweder von der Gemeinde oder von der Schlichtgruppe und leiten ihr Abwasser entweder in den gemeindlichen Kanal oder in eine private Kleinkläranlage.

Gewinne sind
nicht vorgesehen

Sämtliche Kosten müssen sich selbst tragen, Gewinne sind nicht vorgesehen. Dafür schreibt der Gesetzgeber alle vier Jahre eine neue Kalkulation vor. Diese Globalberechnung in Soyen umfasst eine Wasserabgabesatzung für das Trinkwasser und eine Entwässerungssatzung für das Abwasser, jeweils mit einer dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung. Für diese Kalkulation hat die Verwaltung das Fachbüro Hurzlmeier in Straubing beauftragt. Betrachtet würden, so Bürgermeister Thomas Weber (GWS), stets die vergangenen vier Jahre in Verbindung mit den kommenden vier Jahren und den daraufhin abzuschätzenden Ausgaben. Das ergebe die neuen Zahlen.

Die neuen Gebühren gestalten sich wie folgt: Der Kubikmeter Trinkwasser steigt ab diesem Jahr von 1,50 Euro auf 2,13 Euro. Die Herstellungsbeiträge bei einem neuen Anschluss klettern von 1,16 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche auf 1,62 Euro. Der Quadratmeter Geschossfläche erhöht sich von 6,73 Euro auf 9,57 Euro. Die Grundgebühr für die Wasserzähler bewegt sich je nach Durchflussmenge von 181,90 Euro bis 1.819 Euro; zuvor waren es 130 Euro bis 1.300 Euro.

Das Abwasser kostet nun 3,38 Euro je Kubikmeter, vormals waren es 3,26 Euro. Das Niederschlagswasser ist von 39 Cent auf 44 Cent angehoben worden. Beim Herstellungsbeitrag für Neuanschlüsse klettert der Preis für den Quadratmeter Grundstücksfläche von 2,11 Euro auf 2,23 Euro und bei der Geschossfläche von 18,42 Euro auf 19,33 Euro. Die Grundgebühr bewegt sich je nach Wasserzähler unverändert von 150 Euro bis 1.500 Euro. Der Beschluss fiel einstimmig aus. Einstimmig sprach sich der Rat auch für einen neuen kalkulatorischen Zinssatz von 1,8 Prozent für das darin gebundene Vermögen aus; bisher waren es 2,5 Prozent. Bezahlt wird das wie bisher in drei Abschlagszahlungen und einer Abrechnung im Jahr.

Ratsmitglied Dr. Hans Hinterberger (GWS) wollte die Gründe für die Erhöhung zur Sprache bringen. Dazu nannte der Bürgermeister gestiegene Strom- und Personalkosten, die Digitalisierung und mehrere Investitionen. So diene der neue Notverbund mit der Stadt Wasserburg und der Schlichtgruppe der Versorgungssicherheit, zudem seien ganze Leitungsstrecken saniert worden. Abgesehen davon erhebe man keinen Verbesserungsbeitrag, der eine einmalig größere Summe für alle zur Folge hätte, sondern verteile das auf die Gebühren.

Dabei kam auch zur Sprache, dass die Gemeinde über ein ähnlich großes Leitungsnetz wie die Stadt Wasserburg verfüge, jedoch mit 40.000 Kubikmetern im Jahr einen erheblich geringeren Wasserverkauf den Kosten entgegenhalten könne. Auch habe man, ergänzte Geschäftsleiter Georg Machl, beim Personal aufstocken müssen, denn die Instandhaltung sei von einem Arbeiter nicht mehr zu leisten gewesen.

Frieder Meidert (GWS) sprach für die Landwirte als große Trinkwasserverbraucher und stellte fest, dass diese die Erhöhung stark spüren würden. Ein eigener Trinkwasserbrunnen würde sich daher schnell bezahlt machen, gab er zu bedenken. Hier wandte der Geschäftsleiter den Anschlusszwang ein, über dessen Befreiung der Gemeinderat entscheide. Das ergänzte der Bürgermeister: „Wo einer weniger zahlt, muss der andere mehr zahlen.“ Zudem gebe es beim Verbrauch bereits eine Staffelung. Zweite Bürgermeisterin Afra Zantner wandte ein, dass sie den „Preis nicht versteht“, und stimmte beim Trinkwasser dagegen; 13 waren dafür.

Nur geringe Änderungen
an den Satzungen

An den Satzungen selbst wurden nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Ihr Inhalt orientiert sich weitgehend an einer Mustersatzung und lokalen Anforderungen. Präzisierungen gab es beispielsweise beim Zugang zum Wasserzähler auf den Grundstücken, bei elektronischen Wasserzählern und der Definition von Flächen, wie Terrassen.

In der Entwässerungssatzung für das Abwasser sind ebenfalls Details beschrieben worden. Dazu zählten Details wie die Einleitung von Kondenswasser aus Heizkesseln und weiteren Stoffen. Auch diese Satzung ist einstimmig beschlossen worden.

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