Im Gerichtssaal vom Opfer zur Täterin

Nach einer Stalking-Anzeige einer 34-Jährigen gegen ihren Ex-Liebhaber kam es vor dem Amtsgericht Rosenheim zu einer überraschenden Wende. Der Mann wurde freigesprochen, nun muss die Frau mit einem Verfahren wegen falscher Beschuldigung rechnen.

von Theo Auer

Rosenheim/Landkreis – Ein häufiger Wechsel der Partner kommt nicht immer gut an. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Rosenheimer Amtsgericht. Ein 43-jähriger Bestatter aus Ottobrunn legte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Nachstellung, auch „Stalking“ genannt, ein.

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Mittwoch, 17. Juni 2026

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