Anzeige und Prozess nach fast 30 Jahren

von Redaktion

Onkel wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Amtsgericht Mühldorf angeklagt

Mühldorf – Vor fast 30 Jahren soll es im östlichen Landkreis Mühldorf zu zwei Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern gekommen sein. Wegen dieser Taten im Haus seiner Eltern saß ein 51-Jähriger vor Amtsrichter Florian Greifenstein. Bei dem Beschuldigten und den beiden Kindern handelt es sich um Onkel, Nichte und Neffen.

Mit der Nichte
auf seinem Bett

Im Fall des Jungen soll es 1998 zu dem Übergriff gekommen sein. Das damals knapp zweijährige Kind soll auf dem Schoß des Onkels gesessen haben. Laut Anklage habe der damals 24-Jährige über der Kleidung den Penis des Jungen gestreichelt und sich über dessen Größe geäußert. Außerdem soll er den Buben dazu gebracht haben, den unbekleideten Penis des Mannes anzufassen.

Im selben Jahr 1998 soll der Angeklagte mit seiner damals etwa sechsjährigen Nichte auf seinem Bett gelegen haben. Wie Staatsanwalt Elias Erdem vorlas, habe der Onkel in dieser Situation den unbekleideten Intimbereich des Mädchens gestreichelt.

Die Sechsjährige hatte
einen Knutschfleck

Zu den Vorwürfen ergriff Strafverteidiger Axel Reiter das Wort. Das mit dem Jungen bestreite sein Mandant. Im Fall des Mädchens sei er „voll umfassend geständig“. Der Beschuldigte habe seinen Anwalt gebeten, die mittlerweile 33-jährige Frau anzuschreiben, ihr sein Bedauern auszudrücken und eine Entschädigung anzubieten. Allerdings habe ihm die Mutter des Opfers, die Schwester des Angeklagten, mitgeteilt, dass ihre Tochter nichts von ihm haben wolle.

Schon 1998 sei es „familienintern aufgekommen, dass was gewesen wäre“, erklärte der Angeklagte auf Nachfrage von Richter Greifenstein. „Ich hatte ihr einen Knutschfleck gemacht“, sagte er. Die Mutter habe das Mädchen ausgefragt. Es habe zunächst erzählt, sich gestoßen zu haben, aber schließlich alles erzählt. Daraufhin sei es zu einem Streit mit seiner Schwester gekommen und er sei vor die Wahl gestellt worden: Therapie oder Anzeige.

Erst habe er sich im Bezirkskrankenhaus Gabersee untersuchen lassen. „Ich wollte wissen, ob da oben vielleicht etwas kaputt ist“ – bei dieser Äußerung griff sich der Angeklagte an den Kopf. Es sei eine „Persönlichkeitsstörung mit pädophilen Einstellungen“ diagnostiziert worden. Er selbst habe gespürt: „Da läuft was schief.“ Sein Hausarzt habe zur Therapie geraten und gesagt: „Das ist besser für dich.“ 50 Einzelsitzungen habe er ab 1999 bei einem Therapeuten gemacht. Er habe nie mehr den Drang verspürt, sich einem Kind körperlich zu nähern.

Ob damals in der Familie auch über den Vorfall mit dem Neffen gesprochen wurde, wollte Greifenstein wissen. „Danach hat keiner gefragt“, so die Antwort. Mit der Anzeige des heute 30-jährigen Mannes im November 2024 wurde sein Onkel von der Vergangenheit eingeholt – und von der Anschuldigung überrascht.

„Manches spricht dafür, dass es stimmen mag“, warf der Richter ein. „Wie käme er sonst nach fast 30 Jahren dazu, Anzeige zu erstatten?“ Hier schritt Anwalt Reiter ein: „Mein Mandant kann sich an nichts mit seinem Neffen erinnern, er weist es von sich.“ Er sei völlig perplex von den Vorwürfen, könne sich die Anzeige des Neffen nicht erklären.

Der junge Mann trat im Prozess als Nebenkläger und einziger Zeuge auf, an seiner Seite Anwalt Manfred Kösterke. Richter Greifenstein wollte wissen, warum er so lange gewartet habe, bis er Anzeige erstattete. Er habe die „moralisch verwerfliche Tat ans Licht bringen und andere Kinder schützen wollen“, so die Erklärung des Neffen. Das Thema spukte jahrelang in seinem Kopf herum, er habe seine Mutter – auch eine Schwester des Angeklagten – befragt, doch die habe nichts gewusst. Vor 2024 sei er noch nicht bereit gewesen, darüber zu reden. Seit 2016 bis heute sei er wegen depressiver Phasen in Therapie. Seine Therapeutin bescheinigte ihm in einem Bericht, die „Destruktion der Lebensbiografie“ und die „Zerstörung des Urvertrauens“.

Glaubwürdig
und glaubhaft

Ob er sich als damals knapp Zweijähriger noch an die konkrete Tat erinnern könne, wollte Greifenstein wissen. Die Erinnerung, die sich bei ihm eingeprägt hat, sei der Körpergeruch seines Onkels, das Zimmer, die Stimmung. Sein Onkel habe nur eine Unterhose angehabt. Und dann sei da das „starke, haptische Gefühl eines großen, fleischigen, nackten Penis“ in seiner Kinderhand.

Nach Ende der Beweisaufnahme sah Staatsanwalt Erdem beide Tatvorwürfe als bestätigt an. Auch wenn der Angeklagte geschwiegen habe, sei für ihn die Aussage des Neffen glaubwürdig und glaubhaft. Der Onkel habe das Vertrauensverhältnis zu seinen sehr jungen Opfern ausgenutzt. Für die zwei tatmehrheitlichen Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern fordert er eine Gesamtstrafe von 22 Monaten, mit der Möglichkeit einer dreijährigen Bewährungszeit, sowie die Zahlung von jeweils 4.000 Euro an die beiden Opfer.

Nebenklagevertreter Kösterke schloss sich diesen Forderungen an. Bei seinem Mandanten habe sich die „Kernhandlung eingebrannt“, seine Schilderung sei eindeutig gewesen. Er habe es weder vergessen noch verarbeitet und kein Motiv für eine falsche Anschuldigung.

Erinnerungsvermögen nicht nachvollziehbar?

Im Fall der Nichte sei der Angeklagte schuldig zu sprechen, stimmte dessen Verteidiger zu. Was den Neffen angehe, sei das Erinnerungsvermögen des damals Zweijährigen nicht nachvollziehbar. Er habe Zweifel an dessen Aussage, nehme eine kurze Berührung an, aber keinen sexuellen Missbrauch. Demzufolge sei hier ein Freispruch angezeigt. Insgesamt dürfe die Strafe nicht über sechs Monate oder zwei Jahre Bewährung liegen. Eine Zahlungsauflage lehnte er ab, da auch die Nichte das gar nicht wolle.

In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, das mit seiner Nichte „war nicht gut“. Er habe einen riesengroßen Fehler gemacht, den er nicht mehr rückgängig machen könne. Den Vorwurf seines Neffen erwähnte er nicht.

Amtsrichter
hat „keinen Zweifel“

Richter Greifenstein verurteilte den 51-Jährigen schließlich wegen zwei tatmehrheitlicher Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr. Er habe keinen Zweifel daran, dass beide Tatvorwürfe „im Kern richtig“ sind. Wie die Diagnose von Gabersee gezeigt habe, sei dem Angeklagten ein solches Verhalten „nicht wesensfremd“ gewesen. Eine Geldzahlung an die beiden Opfer verwarf er: Er selbst würde in ihrer Lage dieses Geld nicht wollen. Die Bewährungszeit legte er auf zwei Jahre fest.

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