Mühldorf/Neumarkt-St. Veit/Töging/Waldkraiburg – Es sind Ferien und das Wetter der vergangenen Tage mit Temperaturen von über 30 Grad Celsius perfekt für einen Besuch in den Freibädern der Region. Vor allem Kinder und Jugendliche zieht es an die Wasserbecken. Doch nicht überall steht ihnen dieses nasse Vergnügen offen.
Ohne Schwimmabzeichen
nicht allein ins Freibad
Gerade sorgt die Stadt Verl in Nordrhein-Westfalen für Aufsehen. Nach der neuesten Badeordnung für ihr städtisches Freibad gelten dort strenge Regeln für den Einlass von unter 16-jährigen Badbesuchern: „Kinder ab dem siebten Lebensjahr bis einschließlich 16 Jahre, die ohne geeignete Begleitperson das Bad betreten wollen, müssen ein gültiges Schwimmabzeichen mit der Stufe Bronze (Freischwimmer) oder höher vorlegen.“
Diese Regel soll zur Sicherheit beitragen, denn das Bronzeabzeichen gilt als Beleg dafür, dass sein Träger ein sicherer Schwimmer ist. „Wir beobachten in den letzten Jahren leider immer öfter, dass grundlegende Schwimmfähigkeiten nicht bei allen jungen Badegästen selbstverständlich sind“, erklärt dazu Verls Schwimmmeister Björn Jann in einer Pressemitteilung. „Gerade wenn das Becken sehr voll und unübersichtlich ist, kann das schnell zu gefährlichen Situationen führen. Deshalb wollen wir nicht warten, bis etwas passiert, sondern präventiv handeln.“ Denn passieren tut beim Baden viel. Laut DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) starben im Jahr 2025 in Bayern bis 15. September acht Kinder und Jugendliche im Alter von elf bis 20 Jahren durch Ertrinken und sechs Kinder im Alter bis zehn Jahre. Besonders traurig: Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ist die Zahl der Badeopfer in Bayern angestiegen. Im Vergleich zu 2024 waren es bis September 2025 schon 14 Tote mehr. Die meisten ertranken in Seen und Flüssen, aber auch einige in Schwimmbädern. Aber egal, wo es passiert: Wer nicht sicher schwimmen kann, ist im Wasser gefährdet. Erst im April erklärte DLRG-Präsidentin Ute Vogt, dass zu viele Kinder nicht schwimmen lernten: „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass fast 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der vierten Klasse nicht sicher schwimmen können.“
Um das Bronze-Abzeichen, früher „Freischwimmer“, zu bekommen, muss man Folgendes beherrschen: Kopfsprung vom Beckenrand und 15 Minuten Schwimmen, mindestens 200 Meter; zwei Meter tief tauchen und einen Gegenstand heraufholen; ein Sprung vom Startblock oder vom Ein-Meter-Brett. Das „Seepferdchen“ allein ist noch kein Garant dafür, dass ein Kind ohne Aufsicht ins Wasser gehen kann. In den heimischen Freibädern sind die Einlassregeln für Jugendliche nicht so streng. Hier gilt allgemein, dass Kinder unter sechs Jahren nicht ohne Begleitung von Erwachsenen ins Wasser dürfen. „Man kann wohl davon ausgehen, dass ein Kind unter sechs nicht sicher schwimmen kann“, erklärt Schwimmmeister Manuel Kastenhuber vom Freibad Hubmühle in Töging. „Für unser Sportbecken gilt, dass nur hinein darf, wer sicher schwimmen kann.“ Ein Schwimmabzeichen müssen Jugendliche für den Eintritt ins Bad aber nicht nachweisen.
Auch in der Stadt Neumarkt-St. Veit gilt: Kinder unter sechs Jahren nur in Begleitung Erwachsener. Ansonsten könne jeder das Freibad ohne Nachweis der Schwimmbefähigung besuchen. „Alle dürfen rein“, sagt dazu ein Bademeister auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen. „Wer nicht schwimmen kann, kann sich bei uns Schwimmflügerl ausleihen. Aber damit darf er natürlich nicht ins Schwimmerbecken!“
Die Haus- und Badeordnung für das Waldbad Waldkraiburg schreibt vor: „Kindern unter acht Jahren ist der Besuch des Waldbades nur in Begleitung von verantwortlichen Personen über 16 Jahren erlaubt“ und „Nichtschwimmern ist das Benutzen des Schwimmerbeckens untersagt. Sie dürfen nur das Nichtschwimmerbecken benutzen.“
Schwimmflügel kein
Ersatz für Aufsicht
Vor Ort hofft man, „dass Eltern so viel Verantwortung zeigen, ihre Kinder hoffentlich nicht schon mit acht Jahren alleine ins Schwimmbad gehen zu lassen!“ Und: „Schwimmflügel sind kein Ersatz für die Aufsichtspflicht der Eltern.“
Alfred Lehmann, Geschäftsführer des Bäderbetreibers Stadtwerke Mühldorf, hat schon von der strengen Freibadregel der Stadt Verl gehört. In Mühldorf gilt diese aber nicht. „Bei uns im Mühldorfer Freibad ist es grundsätzlich so, dass Eltern die Aufsichtspflicht für ihre Kinder haben“, stellt er klipp und klar fest. Das gelte auch am Kinderplanschbecken, denn kleine Kinder seien als Nichtschwimmer immer gefährdet, fielen schnell mal ins Wasser und die Hilfe komme vielleicht zu spät. „Fallen Kinder auf, die allein durchs Bad flitzen, wird nachgeschaut und die Eltern werden darauf angesprochen.“
Nichtschwimmer dürfen nicht ins Schwimmerbecken, auch nicht mit Schwimmhilfen.
Nachfragen bei
den Schwimmmeistern
Wer sicheres Schwimmen erlernen will, etwa das Seepferdchen für Kinder oder den Freischwimmer ablegen, der sollte in allen heimischen Bädern bei den Schwimmmeistern nachfragen. Dort werden oft Kurse angeboten und die Prüfungen abgenommen.
Von Jugendlichen unter 16 Jahren einen Schwimmnachweis zu fordern, halten die Befragten für ein heikles Thema. Denn wer keinen Freischwimmer hat, könnte dann einfach an den nächsten See oder Fluss zum Baden gehen – wo es gar keine Badeaufsicht gibt.