Rosenheim – Die Regel gilt noch keine 30 Minuten, da wird bereits der erste Rosenheimer kontrolliert. Er hat eine Glasflasche in der Hand. Sein Rucksack hängt über der rechten Schulter. Etwas irritiert schaut er in Richtung der beiden Bundespolizisten, die mit schnellem Schritt auf ihn zukommen. „Kurze Personenkontrolle“, heißt es.
Allgemeinverfügung
erlassen
Dann klären sie den Mann darüber auf, dass seit Freitag (29. Mai), 15 Uhr, eine Allgemeinverfügung erlassen wurde. Diese verbietet das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen jeglicher Art – und zwar bis Sonntag, 31. Mai, um 3 Uhr. Die Rede ist beispielsweise von Feuerwerkskörpern, Pfeilen, Scheren aller Art, Teppichmessern, Schlagstöcken oder Brecheisen. Auf mehreren Plakaten, die im Bahnhof hängen, sind die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst. Darunter gibt es Bilder. Zu sehen sind eine Pistole, ein Messer und ein Baseballschläger.
Stichprobenartige
Kontrollen
Der Mann hört zu, nickt. Er habe keine Waffen dabei. Weder am Körper noch im Rucksack, sagt er. Während er seinen Ausweis sucht, stellen ihm die Polizisten weitere Fragen. Was er am Bahnhof mache, wohin er unterwegs sei. Der Mann gibt an, gerade Mittagspause zu haben. Bereitwillig reicht er der Beamtin seinen Rucksack. Mit einer Taschenlampe leuchtet sie ins Innere, nickt. Währenddessen durchsucht ihr Kollege den Mann.
Einige Minuten später ist die Kontrolle vorbei. „Ich wurde schon lange nicht mehr kontrolliert“, sagt der Mann, bevor er sich auf den Weg zurück zu seiner Arbeit macht. Es war nur eine von zahlreichen, stichprobenartigen Kontrollen, die die Bundespolizisten an diesem Nachmittag durchführen.
„Von 2024 auf 2025 haben die Körperverletzungen im Zuständigkeitsbereich der Rosenheimer Bundespolizei um 50 Prozent zugenommen“, sagt Rainer Scharf, Pressesprecher der Rosenheimer Bundespolizeiinspektion. Zwar habe sich die Situation mittlerweile wieder etwas entspannt, trotzdem sei es wichtig, präsent zu sein. Durch die Schwerpunktmaßnahme in Verbindung mit dem Erlass der Allgemeinverfügung sei die Präsenz an diesem Wochenende noch einmal erhöht worden. „Wir wollen Gewaltstraftaten entgegenwirken und insbesondere Reisende und Bahnpersonal vor gewaltsamen Angriffen schützen“, sagt Scharf.
Erst Anfang des Monats sei es zu einem Vorfall gekommen, bei dem ein betrunkener Mann (55) eine 20-jährige Frau in der Bahnhofshalle mit einem Küchenmesser bedroht haben soll. Zwei Männer erkannten die Situation und eilten der jungen Frau zu Hilfe. Der 55-Jährige wurde vorläufig festgenommen und zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Ein Alkoholtest ergab bei ihm einen Wert von rund 2,1 Promille.
Während Scharf an den jüngsten Fall erinnert, haben seine Kollegen bereits zwei junge Frauen angehalten. Auch ihnen wird erklärt, was es mit der Kontrolle auf sich hat. Sie zeigen ihren Personalausweis, öffnen anschließend ihre Handtaschen. Kurz wird einer der Beamten stutzig. Er greift in die Tasche, zieht eine Vape mit Nikotin heraus und zwei Nachfüllflaschen. Die junge Frau wirkt nervös. Der Grund wird nach einem Blick auf den Personalausweis klar. Die Frau ist gerade einmal 13 Jahre alt, ihre Eltern wissen nicht, dass sie vapt.
„Wir haben sie auf die Gefahren hingewiesen und alle Gegenstände präventiv sichergestellt“, erklärt einer der Beamten. Viele Jugendliche wüssten nicht, wie gefährlich der Konsum von E-Zigaretten ist. „Wir stellen kaum noch Zigaretten bei Minderjährigen fest, dafür aber umso mehr, die vapen“, fügt er hinzu. Die beiden Frauen setzen ihren Weg fort, die Beamten machen sich auf den Weg zum Bahnsteig. Von dort geht es in Richtung Klepperstraße. Viel ist nicht los an diesem Nachmittag.
„In den Abendstunden haben die Kollegen sicherlich mehr zu tun“, sagt Rainer Scharf. Es ist das erste Mal, dass am Rosenheimer Bahnhof eine solche Allgemeinverfügung erlassen wurde. Strikt sind die Regeln aber auch an allen anderen Tagen. Denn die Regelungen und Einschränkungen nach dem Waffengesetz gelten am Bahnhof ohnehin. „Jetzt dürfen aber etwa auch diejenigen, die einen Waffenschein haben, keine Waffe am Bahnhof mit sich führen“, erklärt Scharf. Hinzu kommt, dass das generelle Verbot jetzt eben auch für gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände gelte.
Ausnahmen gibt es unter anderem für Polizisten, Handwerker, die nachweisen können, dass sie das Cuttermesser tatsächlich aus beruflichen Gründen für einen bestimmten Arbeitsauftrag brauchen, und Jäger, die ihre Waffe in einem geschlossenen und gesicherten Behälter transportieren. Die Allgemeinverfügungen gelten an einer Vielzahl von Bahnhöfen in Deutschland. Darunter München, Regensburg und Nürnberg. Einsatzorte seien primär jene Bahnhöfe, an denen besonders häufig Gewalttaten gemeldet werden.
Für die Kontrollen selbst gebe es kein Schema. „Es ist immer eine Einzelfallentscheidung“, erklärt Scharf. Mal werden Gruppen kontrolliert, mal ältere Männer, mal junge Frauen. „Oft sind die Kontrollen auch mit einem präventiven Gespräch verbunden“, sagt Scharf. Nur wenige Sekunden später halten seine Kollegen einen jungen Mann an. In einem Mix aus Englisch und Deutsch erklärt er, dass er gerade auf dem Weg zur Arbeit sei. Drogen habe er nicht dabei, auch keine Waffen. Während er dem Beamten erklärt, wie lange er bereits in Deutschland lebt und wie es mit seinem Sprachkurs läuft, durchsucht ein anderer seinen Rucksack.
Beamten ziehen
vorerst positives Fazit
Dokumente, Ausweise, Handschuhe, Seife und Haargel landen auf dem Boden. Verdächtige Gegenstände kann der Bundespolizist nicht feststellen. Sorgfältig packt er alles wieder in den Rucksack, den er dem Mann in die Hand drückt. Dann setzt er seinen Weg fort. Verstöße hat es an diesem Nachmittag keine gegeben. „Wenn nichts passiert, ist es auch gut“, sagt Scharf. Sollte doch jemand mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand festgestellt werden, kann ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro angedroht werden. Die festzusetzende Höhe liege im Ermessen der Beamten.
„Wir helfen,
wo wir können“
Die erhöhte Polizeipräsenz jedenfalls bleibt an diesem Nachmittag nicht unbemerkt. Viele grüßen die Beamten, einige fragen nach dem Weg und dem nächsten Bahngleis. Zwei jungen Frauen hilft ein Polizist beim Tragen ihrer Koffer. „Wir helfen, wo wir können“, sagt Scharf, bevor er und seine Kollegen sich auf den Weg zur nächsten Kontrolle machen.