Eine Linie mitten durch den Hof

Nur der linke Teil des Anwesens mit dem rückwärtigen Gebäudeteil liegt im Innenbereich der Satzung. Der rechte Anbau und das rechts alleinstehende Nebengebäude liegen außerhalb der Satzungsgrenze. Foto Burlefinger

Nur der linke Teil des Anwesens mit dem rückwärtigen Gebäudeteil liegt im Innenbereich der Satzung. Der rechte Anbau und das rechts alleinstehende Nebengebäude liegen außerhalb der Satzungsgrenze. Foto Burlefinger

Lange hat der Eiselfinger Gemeinderat über eine Satzung für den Weiler Erpertsham beraten. Besonders eine vom Landratsamt gezogene Grenzlinie, die ein Anwesen teilt, sorgte für Diskussionen. Nun wurde ein Beschluss gefasst.

von Andreas Burlefinger

Eiselfing – Schon seit einiger Zeit beschäftigt sich der Eiselfinger Gemeinderat mit einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für den Weiler Erpertsham. Bereits im Oktober vergangenen Jahres gab es ein Schreiben der Landkreisbehörde in Rosenheim, in dem mitgeteilt wurde, dass der Weiler im östl

Artikel 1 von 199
Montag, 15. Juni 2026

Diesen Artikel weiterlesen!

1 Monat für 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Jetzt testen

3 Monate nur 12,30 € mtl.

Spare 73,80 €
  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Vorteil sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Passende weitere Angebote
finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.