Eiselfing – Unter der baurechtlichen Umschreibung eines „Bau-Turbos“ beschäftigte sich der Gemeinderat in der Mai-Sitzung mit einer Anfrage für ein Bauvorhaben in der Breitenfeldstraße.
Die Bauwerberin beantragte nun in der Sitzung Anfang Juni im Rahmen der zeitlich bis zum Ende des Jahres 2030 von der Bundesregierung befristeten Sonderregelung, die den Abbau bürokratischer Hürden und ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren zum Inhalt hat, die Zustimmung der Gemeinde für den Neubau eines Einfamilienhauses. Das Grundstück soll dafür geteilt werden. Dafür ist jedoch eine Befreiung bei der Baugrenze und der planungsrechtlichen Grundflächenzahl notwendig.
„Das Vorhaben ist städtebaulich als verträglich einzustufen und durch das geplante Gebäude entsteht keine Sichtbehinderung“, sagte der geschäftsführende Amtschef, Laurentius Fischer, bei seinem Sachvortrag zur Baumaßnahme. Auch Manuel Latein (UWE) stellte in seiner Beurteilung fest: „Das Gebäude passt in dem eigentlich riesigen Garten zur umgebenden Bebauung und ist deshalb eine recht sinnvolle Nachverdichtung“. Ebenso sah das Sebastian Pauker (CSU), der die vorgelegte Planung „recht stimmig“ fand. Er hatte aber im Zusammenhang mit zukünftig weiteren Anträgen nach dem „Bau-Turbo-Programm“ noch einen Vorschlag. „Wir im Gemeinderat sollten uns mit den Eigenheiten und den vorgegebenen bestimmten Voraussetzungen in unserer Gemeinde einmal beschäftigen“. Schon in der Sitzung im Mai hatte er vorgeschlagen, über grundsätzliche Kriterien zu diskutieren, um bei weiteren Anträgen eine Verfahrenslinie zu haben. Einstimmigkeit herrschte im Gemeinderat bei der Zustimmung zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid. bua