Neue Regeln für Griesstätter Gemeinderat

von Redaktion

Neue Satzung regelt den Aufbau des Gremiums, die Ausschüsse und Sitzungsgelder

Griesstätt – Einstimmig wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen. Diese dient künftig dazu, den organisatorischen Aufbau und die inneren Strukturen der Gemeinde, wie die Zusammensetzung des Gemeinderates, rechtlich verbindlich festzulegen. Zudem sind darin die Regelung von Sitzungsgeldern, Fahrtkostenentschädigungen und ein möglicher finanzieller Ausgleich für den Verdienstausfall der Gemeinderatsmitglieder bei nötigen Sitzungen enthalten. Auch die Sitzungszeiten wurden neu festgelegt.

Fünf ständige Ausschüsse eingerichtet

In Griesstätt besteht laut dieser Satzung für die nächsten sechs Jahre der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und 14 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, basierend auf der aktuellen Einwohnerzahl. Zur Mitwirkung bei der Erledigung kommunaler Aufgaben wurden fünf ständige Ausschüsse bestimmt. Dies sind der Haupt- und Finanzausschuss, der Bauausschuss, der Personalausschuss und der Umweltausschuss, bestehend aus jeweils fünf Mitgliedern und dem jeweils den Ausschüssen vorsitzenden Bürgermeister Anton Strahlhuber (BfG). Den Rechnungsprüfungsausschuss, dem nur vier Mitglieder des Gemeinderats angehören, leitet das vom Gemeinderat kürzlich bestimmte Ausschussmitglied Martin Fuchs (BfG). Zudem bestimmt die Satzung, dass die Ausschüsse vorberatend tätig sind, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, die unter anderem die internen Abläufe der Sitzungen regelt.

Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich gemäß Satzung auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden. Festgelegt wurde auch, dass die Gemeinderatsmitglieder für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 20 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses erhalten. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten dagegen für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro je Stunde. Wenn nötig haben außerdem Mitglieder des Gremiums Anspruch auf Ersatz eines aufgrund der notwendigen Teilnahme an Sitzungen entstandenen, nachgewiesenen Verdienstausfalls.

Ausführlich abgewogen und besprochen wurde nach dem einstimmigen Zustimmungsbeschluss zur Satzung der Sitzungsplan des Gremiums, vor allem aber die Zeiten der künftigen Ausschusssitzungen. Hier wurden wegen der Neubesetzungen diverse Änderungsvorschläge zu den bisher gewohnten Zeiten eingearbeitet und am Ende weitgehende Einigung über die Zeiten erzielt. Die Erkenntnis dabei: Eine optimale Lösung bei der Berücksichtigung aller Bedürfnisse und Notwendigkeiten ist kaum möglich. Es wurden aber bei den Beschlüssen durchwegs Änderungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt, sollten sich Alternativen auftun. Weiterhin am Donnerstag wird der gesamte Gemeinderat tagen, allerdings künftig ab 19 Uhr in öffentlicher Sitzung, eine halbe Stunde später als bisher. Da Verwaltungsangestellte regelmäßig dabei mitwirken, wurde ein noch späterer Beginn verworfen. Das Sitzungsende bleibt aber bei 22 Uhr festgelegt. Der bisher am Mittwoch einberufene Finanzausschuss wird sich nun vor den Gemeinderatssitzungen am Donnerstag um 18.30 Uhr zusammensetzen. Der neu aufgestellte Umweltausschuss tritt nach Bedarf am Mittwoch um 18.30 Uhr zusammen. Nach Bedarf trifft sich der Rechnungsprüfungsausschuss.

Personalausschuss tagt weiterhin Montagmorgen

Diskussionen gab es vor allem unter den Mitgliedern des Personalausschusses. Da die in Personalangelegenheiten zuständige Sachbearbeiterin für Auskünfte nur vormittags anwesend ist, wurde letztlich vereinbart, den bisherigen Montagstermin um 8.15 Uhr beizubehalten. Ein noch früherer Beginn brächte keine Vorteile, stellte sich heraus, ebenso wenig wie der Kompromiss-Termin Dienstag um 17 Uhr, den Anton Strahlhuber (BfG) vorschlug. Sollte sich allerdings künftig ein für die Ausschussmitglieder günstigerer Termin ergeben, bleibe man bezüglich einer Änderung flexibel, lautete der einstimmige Beschluss.

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