Wegen Kinderpornografie vor Gericht

von Redaktion

Sichergestelltes Handy hat mehrere Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalten

Mühldorf – Auf den Stühlen vor dem Gerichtssaal sitzen ein Mann und eine Frau. Sie halten sich an den Händen, halten zusammen. Beiden steht ein schwerer Gang bevor. Der Mann wird gleich neben seinem Anwalt an der Anklagebank Platz nehmen. Er ist 56 Jahre alt, hat zwei erwachsene Töchter und ist wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte angeklagt. Seine Ehefrau nimmt im Zuhörerraum Platz.

Laut Anklage fand im Haus des Beschuldigten im November 2024 eine Durchsuchung statt. Auf dem bei ihm sichergestellten Handy fanden sich mehrere Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalten. Dass die abgebildeten Kinder unter 14 Jahre alt waren, sei deutlich erkennbar gewesen.

Kinder unter
14 Jahren

Bei den gefundenen Dateien handelte es sich um fünf Fotos und vier Videos, auf dem Handy abgelegt zwischen Oktober 2023 und Oktober 2024. Staatsanwältin Vera Wagner musste bei Verlesung der Anklageschrift auch die Beschreibung der Bilder vortragen. Drei dieser Fotos zeigen demnach sehr junge Mädchen im Alter von geschätzt zwei bis neun Jahren, an denen erwachsene Männer extreme sexuelle Handlungen vornehmen.

Auf den 56-Jährigen kam die Polizei im Rahmen von Ermittlungen gegen eine Chat-Gruppe aus dem Raum Osnabrück/Rottweil, deren Mitglieder kinderpornografische Fotos und Videos austauschten. Auch der Angeklagte gehörte dieser Chatgruppe an. Gechattet wurde über eher seltene Messenger wie Potato, Viber und Enigma, so Amtsrichter Florian Greifenstein. Das umfangreich versendete Material aus Standfotos und bewegten Bildern habe eines gemeinsam, so der Richter: „Sie sind alle das Gleiche, nämlich ekelhaft!“

Der Angeklagte wollte in der Verhandlung selbst nichts zu den Vorwürfen aussagen. Stellvertretend für ihn gab sein Verteidiger Jörg Zürner eine Erklärung ab: „Er hat die Aufnahmen nur erhalten und angeschaut, aber nie selbst verschickt.“ Dass er die neun angeklagten Bilder und Videos auf dem Handy hatte, gebe er zu.

Ihm dränge sich die Frage auf: Warum, wieso und was ist jetzt?, so der Vorsitzende Richter. Aber diese Frage stelle er gar nicht mehr. „Mein Mandant will dazu nichts sagen“, stellte der Verteidiger fest. „In seinem familiären Umfeld mit Ehefrau und Töchtern wurde die Sache sehr intensiv besprochen, aber diese Krise ist überstanden. Er weiß, dass er einen großen Fehler gemacht hat, aber er hat keine pädophile Neigung.“

„Es war sicher eine schmerzvolle Aussprache und man versucht einen Neustart“, wandte sich Richter Greifenstein an den Beschuldigten. „Wie ist es, ohne diese Bilder auszukommen? Es geht, ja?“ Darauf nickte der Angeklagte.

Dass es sich bei der über einjährigen Teilnahme an der Chatgruppe nur um einen einmaligen Ausrutscher des Angeklagten gehandelt habe, stellte die Staatsanwältin infrage. „Er sagt nichts mehr“, entgegnete Rechtsanwalt Zürner. Auch Greifenstein hielt ihm vor, länger an den Chats teilgenommen zu haben, denn allein die neun gefundenen Dateien seien in einem Zeitraum von über einem Jahr aufgelaufen. Zürner: „Nur, weil sie auf dem Handy waren, muss man sie nicht dauernd und täglich anschauen.“

Nach der kurzen Beweisaufnahme stellte Vera Wagner ihren Strafantrag. Der Angeklagte sei geständig und habe sich schuldig gemacht. Das Gesetz sehe dafür eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Zugunsten des Angeklagten wertete sie sein Geständnis, die familiären Konsequenzen seines Handelns, dass die Tat zeitlich schon etwas zurückliegt und er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.

Zu seinen Lasten stellte sie fest, dass es sich um äußerst „grobes Material“ gehandelt habe. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, mit der Möglichkeit zur Bewährung und eine Therapieweisung. Verteidiger Zürner erklärte, sein Mandant habe den Besitz der kinderpornografischen Dateien eingeräumt. „Man spürt es förmlich“, fuhr er fort. „Der Angeklagte möchte endlich einen Schlussstrich unter diese Sache ziehen.“ Die lange Zeit von der Durchsuchung Ende 2024 bis zur Verhandlung im Juni 2026 mit ungewissem Ausgang habe ihn erheblich belastet.

Während der Anwalt spricht, knetet sich sein Mandant nervös die Hände, wischt sich über die Augen. Da es sich um hartes Bildmaterial handle, halte er eine Strafe von sieben Monaten für angemessen. Eine Therapie lehnte er ab: „Es besteht keine pädophile Neigung. Die Auseinandersetzung in der Familie wiegt sicher mehr als eine Therapie.“

Der Beschuldigte schloss sich seinem Verteidiger an. „Sie wollen, dass es vorbei ist, nehme ich an“, fragte der Richter. Dem 56-Jährigen kam dazu ein „Ja“ über die Lippen, er weinte.

Kinderpornografie
„übelster Sorte“

Greifenstein sprach den Angeklagten schuldig, verurteilte ihn zu acht Monaten und setzte diese Strafe zu einer Bewährungszeit von zwei Jahren aus. Es habe an der Tat nicht viel abzustreiten gegeben. Die fünf Fotos hätten gezeigt, dass er „kinderpornografisches Material von übelster Sorte“ besessen habe: „Die Prüfung der vier Videos haben wir uns erspart.“

Eine Therapie hielt der Richter nicht für nötig: „Wenn die familiäre Aufarbeitung nichts hilft, dann hilft gar nichts!“ Verteidigung und Anklage nahmen das Urteil an. Damit ist es rechtskräftig.

Der Verurteilte verließ gleich danach den Gerichtssaal. Seine Ehefrau eilte ihm hinterher. Wie schon vor dem Prozess standen sie auch nach dem Urteil Seite an Seite.

Artikel 9 von 11