Obing – Der Eigentümer des Geländes rund um den Griessee ist fassungslos: Viel mehr Menschen als üblich spazieren derzeit rund um das Gewässer. Viele sogar mit Spaten und Schaufel. Sie graben im Ufersand, wagen sich weit in das Gewässer vor. Sogar mit Metalldetektoren sind Besucher unterwegs. Sie suchen nach Fundstücken aus der Vergangenheit.
Auffällige
Formationen aus Ästen
Tatsache ist: Die extreme Dürre der vergangenen Wochen hat viele Gewässer austrocknen lassen. Berichte über Relikte aus der Vergangenheit, wie Schiffswracks, die an die Oberfläche kommen, machen medial die Runde. Am Griessee fallen Formationen aus Ästen auf, die aus dem freigelegten Schlamm ragen und die Fantasie davongaloppieren lassen.
Ausflügler, die die Natur genießen, sind am Griessee willkommen, sagt der Grundeigentümer. „Doch eine solche Völkerwanderung von Menschen, die großes Equipment dabei haben: Das geht nicht.“ Zumal es im Griessee nichts Besonderes zu entdecken gäbe. Hobbyarchäologen würden hier nichts finden.
Was den Grundeigentümer außerdem ärgert: Überall stehen Schilder, die auf den besonderen Schutz des Gewässers hinweisen. Er habe sich aufgrund des aktuellen unangebrachten Verhaltens vieler Besucher an die Naturschutzbehörde beim Landratsamt Traunstein gewandt.
Das sagt das
Landratsamt Traunstein
Die Behörde betont auf Anfrage, der Griessee befinde sich in der Tat im Naturschutzgebiet „Seeoner Seen“. Dieses Areal sei von der Regierung von Oberbayern 1984 unter Schutz gestellt worden. Die „reizvolle Eiszerfallslandschaft mit hervorragender Naturausstattung, die das größte zusammenhängende Gebiet dieser Art im Landkreis Traunstein darstellt“, solle so vor Eingriffen bewahrt werden. Hier gäbe es zum Teil seltene Tier- und Pflanzenarten. Das Gebiet sei auch entstehungsgeschichtlich interessant: als Relikt der Eiszeit.
„Naturschutzgebiete dienen natürlich auch einer gewissen Erholungsnutzung, die sich jedoch auf vorhandene Wege und Plätze beschränken sollte“, so der Pressesprecher des Landratsamts, Michael Reithmeier. Will heißen: wandern, spazieren gehen, Picknick machen – wenn der Müll wieder mitgenommen wird: alles okay. Die freie Natur (etwa Schilf und Verlandungszonen) müsse jedoch möglichst unberührt und ungenutzt bleiben. Deshalb sei es unter anderem verboten, „Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Abgrabungen, Grabungen oder Bohrungen vorzunehmen“. Fazit: „Somit darf hier nicht mit den Spaten agiert werden.“
Das Betreten des derzeit trocken gefallenen Sees dürfte nicht verboten sein und somit auch das Agieren mit Metalldetektoren, so das Landratsamt weiter. Doch die Entnahme von Teilen des Ufers (etwa Muscheln oder eine Vielzahl von Schwemmholz) und das Graben nach eventuellen Fundstücken seien nicht erlaubt. Schilfbereiche und Bereiche, die durch Betreten geschädigt würden (etwa durch tieferes Einsinken), dürften nicht betreten werden.
Entnahme und
Grabungen sind verboten
Über Ausnahmen von diesen Verboten entscheide die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern. Der nicht genehmigte Abbau von Bodenbestandteilen oder die Veränderung der Bodengestalt stelle nach der Naturschutzgebietsverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden könne.