Polizisten

von Redaktion

Luxemburg – Die Vorgabe einer einheitlichen Mindestgröße für männliche und weibliche Polizisten ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs diskriminierend und nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Das Urteil fällte der EuGH zu einem Fall aus Griechenland, in dem es um eine Polizeianwärterin geht, die an der Vorgabe einer Mindestgröße von 1,70 Metern für alle Beamten scheiterte. Sie klagte dagegen und argumentierte, die Vorschrift diskriminiere Frauen, weil sie oft kleiner seien als Männer.

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